Das Gutachten der Stiftungsaufsicht, der Ausstieg Eva Wagner-Pasquiers: Antworten auf die drängendsten Fragen Festspiele: Wie geht’s jetzt weiter?

Von Florian Zinnecker
 Foto: red

Eva Wagner-Pasquier soll aus der Festspielleitung ausscheiden – aber wer entscheidet über die Festspielleitung? Der Mietvertrag über das Festspielhaus steht kurz vor der Unterzeichnung – muss Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe deshalb eine Klage fürchten? Eine Übersicht über die zentralen Fragen – mit Antworten.

 
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Wenn nicht geklärt ist, ob die Bayreuther Festspiele GmbH oder die Richard-Wagner-Stiftung den Festspielleiter bestimmen darf: Dürfen Eva Wagner-Pasquier und Verwaltungsrats-Chef Toni Schmid überhaupt über die Zeit nach 2015 verhandeln?
Ja – jedenfalls, solange es um Eva Wagner-Pasquiers Vertrag als Geschäftsführerin der Festspiele GmbH geht. Was das (faktisch, aber nicht rechtlich identische) Amt der Festspielleiterin betrifft, prallen zwei Rechtsauffassungen aufeinander. Der Vertreter der Wieland-Erben im Stiftungsrat, Chris Thomale, sagt mit Blick auf die Stiftungssatzung: „In seiner Eigenschaft als GmbH-Chef darf Toni Schmid als Geschäftsführer einstellen, wen er will. Über die Bestellung von Festspielleitern entscheidet die Stiftung.“ Ministerialdirigent und Verwaltungsratschef Schmid sagt, mit Blick auf die Geschäftsordnung der GmbH: „Mit dieser Frage ist der Stiftungsrat nicht befasst. Er wird darüber informiert, mehr nicht.“ Klarheit herrscht erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Dann entscheidet die GmbH über die Intendanten der Festspiele, ohne dass die Stiftung den Mietvertrag kündigen könnte.

Wird der Mietvertrag in der Stiftungsratssitzung am 20. März unterschrieben?
Davon ist auszugehen. Der Stiftungsrat hat den Vorstand beauftragt, das Festspielhaus zu vermieten; Geschäftsführerin Brigitte Merk-Erbe fürchtet aber, mit ihrer Unterschrift gegen Stiftungsrecht zu verstoßen. Ein Gutachten der oberfränkischen Stiftungsaufsicht gab diesen Bedenken recht. Das Schreiben der bayerischen Stiftungsaufsicht erklärt den Mietvertrag dagegen für zulässig. Aus dem Rathaus ist zu hören, dass Merk-Erbe nun unterschreiben wird. Vor allem, um nicht eines Tages für eine möglicherweise geplatzte Sanierung des Festspielhauses verantwortlich gemacht zu werden.

Mit welchen Argumenten billigt die bayerische Stiftungsaufsicht den Festspielhaus-Mietvertrag?
> Das Festspielhaus werde – so, wie es die Stiftungssatzung vorschreibt – an Mitglieder der Familie Wagner vermietet, beziehungsweise an einen Unternehmer, wenn Mitglieder der Familie die Festspiele leiten, heißt es in dem Schreiben, das dem Kurier vorliegt.

> Das Festspielhaus bedürfe dringend der Sanierung, die Stiftung habe die dafür erforderlichen Mittel nicht. Die Bayreuther Festspiele GmbH dagegen sei willens und in der Lage, die Sanierung mit veranschlagten Gesamtkosten von mindestens 30 Millionen Euro durchzuführen. Im Gegenzug verlangt sie Planungssicherheit und darum einen entsprechend lange geltenden Mietvertrag.

> Kommt der Mietvertrag nicht zustande, ist darum die Erfüllung des Stiftungszwecks gefährdet – „das Festspielhaus Bayreuth dauernd der Allgemeinheit zu erhalten und zugänglich zu machen und stets den Zwecken dienstbar zu machen, für die es sein Erbauer bestimmt hat, also einzig der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners“.

> Die Bayreuther Festspiele GmbH ist derzeit der einzig in Betracht kommende Mieter, der die Sanierung des Festspielhauses schultern und Festspiele „in adäquater künstlerischer Qualität durchführen“ könne.

> Der Paragraf, in dem die Nachfolge geregelt ist, habe nur den Charakter einer Verwaltungsanweisung; die Erfüllung des Stiftungszwecks habe Vorrang.

> Die Bayreuther Festspiele GmbH sei weder bereit noch verpflichtet, einen Mietvertrag abzuschließen, der der Stiftung ein maßgebliches Mitspracherecht bei der Besetzung der Festspielleitung einräumt. Die Stiftung sei auf den Abschluss des Mietvertrags angewiesen.

Welche Folgen hat die Unterzeichnung des Mietvertrags für Brigitte Merk-Erbe und Toni Schmid?
„Dieser Vertrag ist eine faktische Auflösung der Stiftung“, sagt der Jurist Thomale. „Ich gehe davon aus, dass der Stamm Wieland gegen Brigitte Merk-Erbe und Toni Schmid einen Strafantrag wegen Untreue zu Lasten der Stiftung stellen wird – als Vertreter der Stiftung, die das Stiftungsinteresse verraten und ihre treuhänderischen Pflichten verletzen.“ Die Stiftung verliere faktisch ihr materielles und ideelles Eigentum – „das ist ein historischer Verrat an den Stiftern und an der Idee der Stifter“, so Thomale. „Was die Stiftung bekommt, ist die Aussicht auf Bauunterhalt, der unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ob letztlich Bauunterhalt gezahlt wird, spielt dafür keine Rolle.“

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