Eigentlich ist das eine Steilvorlage für eine Städtereise oder andere Kurztrips. Allerdings kommen natürlich auch andere auf diese Idee. Das zeigt eine Stichprobe der Reisesuchmaschine Kayak: Demnach sind Flüge zu den 20 beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen rund um die Brücken- und Feiertage 2018 im Schnitt 16 Prozent teurer als ein bis zwei Wochen später an einem regulären Wochenende. An Ostern sind es sogar 20 Prozent, an Neujahr satte 58. Hier gilt es also abzuwägen: Lieber ein oder zwei Urlaubstage mehr opfern - oder mehr bezahlen?
Die Extratage
Abseits der bundesweiten Feiertage gibt es freie Tage, über die sich nur Arbeitnehmer in bestimmten Bundesländern freuen. Auch sie liegen 2018 meist mitten in der Woche: Mariä Himmelfahrt zum Beispiel an einem Mittwoch, der Reformationstag und Allerheiligen direkt hintereinander an einem Mittwoch und einem Donnerstag. Fronleichnam ist ohnehin immer ein Donnerstag. Einzige Ausnahme ist 2018 Heilige Drei Könige, der auf einen Samstag fällt.
Hinzu kommen regionale Feiertage wie das Augsburger Friedensfest am 8. August, einem Mittwoch, und natürlich der Karneval beziehungsweise Fasching. Rosenmontag ist 2018 am 12. Februar und eigentlich kein Feiertag - in und rund um die Hochburgen haben viele Schulen und Behörden dann aber trotzdem geschlossen, manche Betriebe stellten Arbeitnehmer frei oder haben entsprechende Regelungen in ihrem Tarifvertrag.
Die Weihnachtsfeiertage
Ein Sonderfall ist der Doppelschlag aus Weihnachten und Silvester zum Jahresende. Der wird 2018 besonders knifflig, denn Heiligabend ist ein Montag. Zwischen dem vierten Adventswochenende und den zwei freien Feiertagen steht damit theoretisch ein Arbeitstag.
«Heiligabend ist ein ganz normaler Arbeitstag», sagt Bredereck. Wer nicht arbeiten will, muss also Urlaub nehmen - und sich eventuell wie an anderen Brückentagen mit Kollegen um den freien Tag streiten. Allerdings gibt es auch viele Betriebe, die ihren Angestellten an diesem Tag grundsätzlich frei geben, erklärt Bredereck. Das geht etwa per Tarifvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung.