Brandstiftung: "Habe nichts damit zu tun"

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Fasziniert von Feuer: Legte ein vorbestrafter Brandstifter aus Naumburg auch in Kulmbach Feuer?Symbolfoto: Benjamin Liss/dpa/Archiv Foto: red

Wer zündete im November 2016 ein Fahrzeug auf dem BRK-Gelände an? Und wer steckte im Februar 2017 ein Nachbarsauto in einem Wohngebiet in Brand? Das Landgericht Bayreuth konnte am Freitag noch nicht klären, ob die Taten einem in Kulmbach lebenden und wegen Brandstiftung vorbestraften Naumburger zuzuordnen sind. Ausgerechnet eine Kerze könnte Licht ins Dunkel bringen.

 
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Denn die Polizei hatte eben jene rote Kerze in der Wohnung des 35-jährigen Angeklagte gefunden. In der Nacht, als das in einem Kulmbacher Wohngebiet auf der Straße abgestellte Auto brannte, entdeckten die Ermittler am Tatort rote Wachsstückchen. Einige waren in ein Papiertaschentuch gewickelt, auf dem rechten Hinterreifen abgelegt worden. Jedoch entzündete sich das Papier an der Stelle nicht. Das rechte Vorderrad fing aber Feuer und die Flammen bereiten sich über den ganzen vorderen Teil des Fahrzeugs aus.

Kerzen gibt es massenhaft

Ein Chemiker des Landeskriminalamtes untersuchte nun die Bruchstücke der Kerze. Dabei stellte er fest, dass die Kerzenreste am Reifen und die anderen einzelnen Wachsteilchen mit der Kerze aus der Wohnung des 35-Jährigen übereinstimmten. Die rote Hülle der Kerze und die weißen Wachskörner im Inneren könnten von der sichergestellten Kerze stammen. Der Sachverständige sagte allerdings einschränkend: "Diese Wachskerze ist ein sehr günstiges Massenprodukt. Die Stückchen können von einer derartigen Kerze kommen." Aber eine hundertprozentige Zuordnung sei nicht möglich. Da die Kerzen in mehreren Varianten von verschiedenen Herstellern angeboten würden.

Feuerteufel oder Unschuldiger?

Ein Materialtest, der zeigen sollte, ob die Wachsteilchen wie Puzzlestücke zu der gefundenen Kerze passen, blieb ohne Ergebnis. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Wachsteilchen nicht von so einer Billigkerze stammen könnten, verneinte der Gutachter. Als der Vorsitzende Michael Eckstein den Angeklagten mit den Ergebnissen konfrontierte, sagte dieser lediglich: "Ich habe nach wie vor nichts damit zu tun." Bisher bestreitet er, die beiden Fahrzeuge angezündet zu haben. Obwohl er zweifach einschlägig vorbestraft ist.

Feuer in historischem Gebäude

Im zweiten Falle, der vor Gericht landete, hatte der Mann ebenfalls die Tat abgestritten. Das Amtsgericht Naumburg verurteilte ihn dennoch im Jahr 2012 wegen versuchter Brandstiftung zu einer Strafe von drei Jahren. Nach einem EM-Spiel der deutschen Mannschaft soll er versucht haben, eines der historischen Häuser in der Nähe des Doms anzuzünden. Aus dem Urteil geht hervor, dass Zeugen aus der Nachbarschaft beobachteten, wie der gelernte Koch und ehemalige Zeitsoldat in das Gebäude über ein Gerüst einstiegen war.

Aussage verweigert

In angetrunkenem Zustand soll er ein Malervlies angezündet haben. Dabei sei er in der Nähe geblieben, um das "Ergebnis seiner Tat zu genießen". Später geriet er in eine Polizeikontrolle, bestritt allerdings die Vorwürfe, weil er gar kein Motiv habe, so etwas zu tun. Das Gericht hielt das für eine Schutzbehauptung. Auf Nachfrage von Eckstein, ob dies ein Fehlurteil gewesen sei, lehnte der sehr verschlossen wirkende Angeklagte eine Aussage dazu ab.

Aus Liebeskummer gezündelt

Das erste Urteil wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung stammt aus dem Jahr 2008 vom Landgericht Halle. Damals war eine Beziehung des Angeklagten mit der Tochter des Leiters der örtlichen Feuerwehr in die Brüche gegangen. Danach brannten Müllcontainer, ein Kälberstall, eine Scheune und ein Gartenhaus und mehrere Autos wurden beschädigt. Weil er sich "von allen verlassen und beleidigt fühlte", habe er sich zu den Racheakten hinreißen lassen, schloss das Gericht.

Pathologische Handlungen?

Spannend wird, was Gutachter Dr. Klaus Leipziger am Montag über die psychische Verfassung des Angeklagten sagen wird. Denn das Naumburger Gericht hatte ausgeschlossen, dass es sich bei dem Mann um einen krankhaften Pyromanen handelt. Er sei zwar ein pathologischer Brandstifter, der Brände lege, um somit negative Gefühle auszugleichen. Aber er habe keine Persönlichkeitsstörung, die seine Schuldfähigkeit infrage stelle.

Ob der Mann das Fahrzeug auf dem BRK-Gelände in der Flessastraße angezündet hat, blieb am Freitag ebenfalls offen. Denn zwei Zeugen aus der Lebensmitteltechnikerschule, die den angeklagten Mitschüler entlasten wollten, verstrickten sich in Widersprüche.

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