Sinnvoll sind Zuschüsse für Fahrtkosten oder Beihilfen zum Führerschein
Kritik an derartigen Vorhaben kommt hingegen von den Gewerkschaften. Im Gespräch mit unserer Zeitung warnt DGB-Regionsgeschäftsführer Mathias Eckardt vor zu ausgefallenen Boni. Ihm sei ein Fall bekannt, bei dem ein Unternehmen offensiv mit Autos für Azubis geworben habe. „So etwas lehne ich ab“, sagt Eckardt. „Firmen, die sich das leisten können, machen das, und kleinere Unternehmen können nicht mithalten.“ Seiner Meinung nach bringen derartige Aktionen das Tarifgefüge durcheinander.„Es ist sinnvoll, wenn Azubis gerade in unserer Gegend Zuschüsse für Fahrtkosten oder Beihilfen zum Führerschein bekommen“, sagt der Gewerkschafter. Wenn aber Azubis ein eigenes Auto bekommen, erzeuge das nicht nur Frust bei denen, die es nicht bekommen. „Was soll denn dann der Geselle oder der Jungfacharbeiter denken“, fragt er. Eckardt zieht eine klare Linie: „Eine gute Qualität der Ausbildung, ein gutes Betriebsklima und eine angemessene Ausbildungsvergütung sind wichtiger als für ein, zwei Jahre ein geleastes Auto vor der Haustüre stehen zu haben.“
Info: Bietet ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern gewisse Extras oder Boni, sind diese nur in bestimmten Fällen steuerfrei. „Für Azubis gibt es grundsätzlich die gleichen steuerfreien oder -begünstigten Arbeitgeberleistungen wie für ganz normale Angestellte“, weiß Andreas Roßkopf, Fachreferent für Steuerrecht und Personalentwicklung bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Abgabenfrei oder begünstigt sind unter anderem folgende Leistungen: Warengutscheine bis 44 Euro, die private Überlassung von Smartphones oder PCs für die private Nutzung und der Ersatz von Auslagen, wenn Arbeitnehmer über das private Telefon auch betriebliche Gespräche führen. Unabhängig vom Steuerrechtlichen gibt es weitere Leistungen, die sich speziell an Azubis richten, zählt Experte Roßkopf auf: Grundsätzlich haben Azubis bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, der Zeitraum verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. Auf Antrag kann der Azubi das Kindergeld an sich selbst auszahlen lassen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann es Stipendien für Azubis geben. Bei Abschluss einer Riesterrente vor dem 25. Lebensjahr gewährt der Staat ebenfalls einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Die vom Arbeitgeber des Azubis einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können in der Steuererklärung der Eltern abgesetzt werden, wenn diese sich beim Azubi steuerlich nicht auswirken.