Bewährung für junge Drogenhändler

Von Nadine Gebhard
42 Kunden im südlichen Landkreis versorgten zwei junge Männer mit Marihuana und Cannabis. Symbolbild: dpa Foto: red

Zwei junge Männer standen vor dem Jugendschöffengericht wegen verschiedener Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die 19- und 20-jährigen Männer aus dem südlichen Landkreis betrieben gemeinsam Handel mit Marihuana und Cannabis.

 
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Sie kauften die Betäubungsmittel, um sie dann gewinnbringend an ihre zahlreichen Kunden weiter zu verkaufen, den Rest konsumierten sie selbst. Außerdem wurde beim 20-jährigen Angeklagten ein Schlagring gefunden, den er unerlaubt besaß. Diese Anklage wurde aber während der Verhandlung eingestellt, da der Ring einem Bekannten gehörte.

Ware wurde gestohlen

Der erste Angeklagte sagte gleich zu Beginn seiner Aussage, dass die Vorwürfe gegen ihn stimmen. „Wir verkauften und konsumierten selbst die Betäubungsmittel, wir wollten Gewinn erzielen”, erklärte er. Richterin Andrea Deyerling fragte, wie es dazu kam, dass zwei junge Leute groß ins Geschäft einsteigen wollten. Der Beschuldigte sagte aus, dass er mit Freunden Marihuana konsumierte und irgendwann wurde er angesprochen, ob er die Droge selbst weiterverkaufen möchte. Das versuchte der 19-Jährige zusammen mit dem anderen Angeklagten und es klappte gut. Zwischenzeitlich machten die beiden jungen Männer Pause, weil Ware gestohlen worden war und es stressig wurde. Es ging aber wieder los, als eine andere Person anfragte, ob sie wieder dealen wollten und ihnen noch bessere Ware anbot.

In einem Safe versteckt

Die beiden Angeklagten machten zu der Zeit viel gemeinsam, vom verdienten Geld konnte sich jeder nehmen, was er brauchte. Versteckt waren die Drogen meist beim 19-jährigen Angeklagten oder im Wald in einem Safe. Beide hatten ein wenig Panik, dass sie erwischt werden. Als sie dann wirklich von der Polizei abgeholt wurden (beide jungen Männer wohnen noch im Haus ihrer Eltern) entschlossen sie sich reinen Tisch zu machen und ihre Kunden namentlich zu nennen. Sie übergaben der Polizei eine ordentlich geführte Liste mit allen Namen der Kunden. Die beiden Beschuldigten erhofften sich dadurch auch Pluspunkte in der Hauptverhandlung.

Täter wohnen im Haus der Eltern

Der zweite Angeklagte bestätigte die Einlassung seines Freundes, auch auf Nachfrage des Staatsanwalts, ob er nicht doch irgendetwas berichtigen möchte. Das Gericht zweifelte, ob die zeitliche Abfolge so stimmen kann. Auch die Pause, von der die Angeklagten berichteten, passte nicht so Recht ins Bild. Die Rechtsanwälte der Angeklagten baten um eine Unterbrechung der Verhandlung, um mit ihren Mandanten zu sprechen. Nach der Unterbrechung erklärten die beiden, dass die Drogenpause kürzer war, als anfangs ausgesagt.

Zahlreiche Folgeverfahren

Die neue Freundin des 19-Jährigen wollte nicht, dass ihr Freund mit Drogen zu tun hat und deshalb legte er eine Pause ein. Diese beendete er aber, als eine andere Person fragte, ob er wieder verkaufen wollte.

Die Richterin konnte das nicht nachvollziehen, denn der Vater des jungen Mannes hatte selbst eine Drogenvergangenheit, was der Sohn auch mitbekam. Als Zeuge wurde ein Polizeibeamter verhört. Er bestätigte die Aussagen der beiden Männer grundsätzlich. Die Liste mit den Namen der Drogenkonsumenten nahm ihm viel Arbeit ab. Dadurch konnten viele Verbrechen aufgeklärt werden.

Am Ende der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft die beiden Männer nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, das empfahl auch die Jugendgerichtshilfe. Die Anklage der beiden wurde bestätigt. Den beiden Männern wurden acht Verbrechenstatbestände zugeordnet.

Vergleichsweise milde Drogen

Nach Erwachsenenstrafrecht steht für jedes einzelne Verbrechen ein Jahr Gefängnis. Zugute hielt der Staatsanwalt den Heranwachsenden, dass sie die umfangreiche Liste erstellten und so zahlreiche Folgeverfahren in die Wege geleitet werden konnten. Sie haben keine Vorstrafen und es handelte sich nur um Haschisch und Marihuana, vergleichsweise milde Drogen. Aber immerhin waren es acht Verbrechenstatbestände in einem kurzen Zeitraum. In der Zeit verkauften die Angeklagten fast ein Kilo Drogen an 42 Kunden, das sei eine sehr große Menge. Deshalb forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die Frage nach Bewährung stellte sich ihm nicht.

Jugendstrafe auf Bewährung gefordert

Die Rechtsanwältin des 19-jährigen Beschuldigten forderte ebenso, ihren Mandanten nach Jugendstrafrecht zu bestrafen, sie beantragte sechs Monate und auf Bewährung. Auch der Anwalt des anderen Angeklagten forderte eine Jugendstrafe von sechs bis neun Monaten auf Bewährung. Für ihn ist nicht die Länge der Haftstrafe wichtig, sondern die Länge der Bewährung.

Richterin Andrea Deyerling verurteilte die beiden jungen Pegnitzer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, außerdem müssen die beiden eine Woche in den Warnschussarrest. Eine Geldauflage von 2000 Euro für den 19-Jährigen und 2200 Euro für den 20-Jährigen müssen sie ebenfalls bezahlen und zur Kontrolle, dass sie abstinent sind.

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