Bewährung für Drogeriegründer Schlecker

Der ehemalige Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker (M) betritt am 27.11.2017 den Gerichtssaal des Landgerichts in Stuttgart. Er ist wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Foto: Sina Schuldt/dpa Foto: red

Im Prozess gegen den insolventen Drogeriegründer Anton Schlecker hat das Landgericht Stuttgart eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt. Seine beiden Kinder sollen nach dem Urteil des Gerichts vom Montag hingegen mehrere Jahre ins Gefängnis: Lars Schlecker erhielt zwei Jahre und neun Monate Haft, Meike Schlecker zwei Jahre und acht Monate.

 
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Anton Schlecker soll zudem eine Geldstrafe von 54.000 Euro zahlen, wie das Gericht urteilte. Dem 73-Jährigen war schwerer Bankrott vorgeworfen worden, außerdem soll er trotz drohender Insolvenz seine Kinder mit Millionenbeträgen bedacht haben.

Den Schlecker-Kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert.

Die Drogeriemarktkette hatte 2012 Insolvenz angemeldet, rund 25.000 Beschäftigte verloren ihre Arbeitsplätze. Im März begann der Prozess in Stuttgart.

afp/dpa

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