Bayreuth Mäusekot: Bayreuther Bäcker verurteilt

Von Manfred Scherer
Lebensmittelkontrolleure fanden in dem Betrieb des Mannes "desolate" Zustände. Foto: Arne Dedert, dpa-Archiv Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

Bayreuth Von Manfred Scherer Seine Brötchen und sein Brot schmecken lecker – waren einige Zeit aber laut Gesetz trotzdem für den Verzehr ungeeignet. In seinem Mehr- und Getreidelager fanden Lebensmittelkontrolleure große Mengen an Mäusekot. Der Bäcker wurde nun von Strafrichter Stefan Käsbohrer zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

 
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In dem Prozess versuchte der Bäckermeister zu erklären, wie es zu dem Mäusebefall in seinem Betrieb habe kommen können – und warf damit ein Schlaglicht auf die Schattenseite eines – zumindest bei den Kunden – beliebten Berufes: Er sei Inhaber einer technisch und baulich veralteten Bäckerei. Die dringend notwendige Investitionen würden sich auf rund 300 000 Euro belaufen, schätzt er. Doch wozu, fragt er sich. Er habe bislang keinen Nachfolger. Hinzu komme, dass er nur schwer Bäckernachwuchs finde, der nachts schwer arbeiten wolle, wenn jene schlafen, die dann morgens die frischen Brötchen genießen. „Viel ist an einem Brötchen nicht mehr verdient“, sagte sein Verteidiger Tobias Liebau. Zu wenige Bäcker in der Bäckerei, das führe zu Überlastung, führte der Angeklagte aus: Weil auch Reinigungskräfte kaum zu kriegen seien, sei es in seinem Betrieb schon mal unterblieben, dass müde Bäcker noch putzten.

Das Ordnungsamt der Stadt kontrolliert Lebensmittelbetriebe regelmäßig, führte ein städtischer Mitarbeiter als Zeuge aus. Er berichtete, dass er bei seiner letzten Routinekontrolle derart viel Mäusekot vorgefunden habe, wie er es „noch nie gesehen“ hatte und bescheinigte dem Betrieb „desolate Zustände“.

Auf die Frage des Verteidigers bestätigte der Kontrolleur, dass das Brot des Bäckers wohl nicht gesundheitsgefährdend gewesen sei: „Aber hätten die Kunde gewusst, wie es hinten aussieht, hätten sie sich massiv geekelt“. Der Zeuge berichtete auch, dass es seit einiger Zeit Warnungen vor dem Hanta-Virus gebe, der durch Mäuse übertragen werde und bei Menschen eine Infektionskrankheit auslösen könne. Richter erklärte der Lebensmittelkontrolleur, dass er bei Kontrollen, egal wo, fast immer fündig werde. Vergehen werden zunächst als Ordnungswidrigkeiten behandelt, der Betroffene muss Bußgelder zahlen und natürlich unhygienische Zustände abstellen. Bei dem nun angeklagten Bäcker half das zunächst nicht: Gegen ihn hatte das Amt im Jahr 2014 ein Bußgeld verhängt, im Jahr 2015 schalteten die Kontrolleure die Justiz ein – gegen den Bäcker wurde ein Strafbefehl erlassen. Das war der Grund, warum nach der dritten Kontrolle nun ein Strafverfahren eröffnet wurde. Der Anklagevorwurf nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB) heißt „In Verkehr bringen ungeeigneter Lebensmittel“.

Mittlerweile, so beteuerte der Angeklagte, werde in seinem Betrieb regelmäßig geputzt und auch der Kammerjäger sei im Einsatz.

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