Bayern prüft Klage gegen Ehe für alle

Die Grünen im Konfetti-Regen bei der Bundestagsentscheidung pro Ehe für alle. Zu früh gefreut? Bayern prüft eine Klage gegen das Gesetz. Foto: Wolfgang Kumm/dpa Foto: red

Wird die historische Bundestagsentscheidung zur Ehe für alle zum Fall für das Verfassungsgericht? Bayern denkt ganz offen darüber nach, gegen das Gesetz zu klagen, das homosexuellen Paaren die Ehe ermöglicht.

 
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Bayern prüft eine Klage gegen die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Die Staatsregierung habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Ehe für alle, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München.

CSU betont: Kein taktisches Geplänkel vor der Bundestagswahl

Mit Hilfe eigener und externer Experten wolle man prüfen, ob man vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen wolle - aber ohne Zeitdruck. Schließlich gehe es um hoch komplexe juristische Fragen. Über eine mögliche Klage werde man erst anschließend entscheiden.

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"Was wir wollen ist Rechtssicherheit", sagte Huber. Und die sei nach dem Bundestagsbeschluss aus Sicht der Staatsregierung nicht gegeben. Mit Wahlterminen habe das Vorgehen aber nichts zu tun, betonte er. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte bereits am Vortag eine sorgfältige juristische Prüfung des ganzen Sachverhalts angekündigt.

Huber: Ehe ein Institut zwischen Mann und Frau

Den Vermittlungsausschuss im Bundesrat will Bayern an diesem Freitag nicht anrufen. Die notwendige Klärung verfassungsrechtlicher Fragen könne dort nicht sinnvoll stattfinden. Bayern werde aber in einer Protokollerklärung deutlich machen, was es von der Ehe für alle halte.

Man sei ganz klar gegen Diskriminierung von Homosexuellen, betonte Huber. Die Ehe sei aber im Grundgesetz als Institut zwischen einem Mann und einer Frau definiert. "Das ist für uns so etwas Besonderes, dass wir das nicht gleichstellen wollen", sagte er.

Verfassungsrechtler geteilter Meinung über das Gesetz

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts.

Staats- und Verfassungsrechtler sind sich allerdings uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Die Bundesregierung, eine Gruppe bestehend aus mindestens einem Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung sind berechtigt, Gesetze vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen zu lassen. dpa

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