Huber: Ehe ein Institut zwischen Mann und Frau
Den Vermittlungsausschuss im Bundesrat will Bayern an diesem Freitag nicht anrufen. Die notwendige Klärung verfassungsrechtlicher Fragen könne dort nicht sinnvoll stattfinden. Bayern werde aber in einer Protokollerklärung deutlich machen, was es von der Ehe für alle halte.
Man sei ganz klar gegen Diskriminierung von Homosexuellen, betonte Huber. Die Ehe sei aber im Grundgesetz als Institut zwischen einem Mann und einer Frau definiert. "Das ist für uns so etwas Besonderes, dass wir das nicht gleichstellen wollen", sagte er.
Verfassungsrechtler geteilter Meinung über das Gesetz
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts.
Staats- und Verfassungsrechtler sind sich allerdings uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Die Bundesregierung, eine Gruppe bestehend aus mindestens einem Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung sind berechtigt, Gesetze vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen zu lassen. dpa