Durch die Explosionen entstand ein Schaden von ca. 500 Euro an dem Toilettensitz. Da der „Sprengmeister“ auch noch mehrere Kracher ohne Zulassungszeichen mitführte, erwartet ihn jetzt neben der Anzeige wegen Sachbeschädigung auch noch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.