Badetod: Prozessauftakt im Februar

Im Sommer 2014 starb ein achtjähriges Mädchen an den Folgen eines Badeunglücks im Himmelkroner Freibad. Jetzt müssen sich Aufsichtspersonen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Foto: Archiv/Andreas Harbach Foto: red

Der Tod eines achtjährigen Mädchens im Himmelkroner Freibad vor über drei Jahren wird Anfang nächsten Jahres juristisch aufgearbeitet. Wie das Amtsgericht Kulmbach mitteilt, beginnt der Prozess wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung am Donnerstag, 8. Februar 2018.

 
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Für das Verfahren hat das Amtsgericht Kulmbach zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt. Der letzte Prozesstermin in der Sache ist für den 12. April geplant. Beginn ist jeweils um 10 Uhr, wie stellvertretender Pressesprecher Stefan Grawe schreibt.

Die Mutter des toten Mädchens forderte immer wieder, dass sich die Aufsichtspersonen vor Gericht zu verantworten hätten. Das Kind war mit der Turngruppe des Sportvereins im Freibad. Plötzlich trieb das Mädchen bewusstlos im tiefen Wasser. Weder die Betreuerinnen der Kindergruppe noch die Badeaufsicht konnten das Kind am Beckenrand wiederbeleben.

Vanessa starb wenige Tage später im Klinikum Bayreuth. Die Staatsanwaltschaft war zuerst von einem Unglücksfall ausgegangen. Nach Intervention des Oberlandesgerichts in Bamberg erhob sie schließlich Anklage. Zuletzt musste die Verhandlungsfähigkeit eines Prozessbeteiligten geklärt werden.ue

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