Straßenzüge werden benannt
Damit sich die Stadt im zweiten Punkt nicht angreifbar macht, schlagen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses dem Stadtrat einen Plan vor. Darauf eingezeichnet sind die Straßenzüge, entlang derer die Geschäfte am Palmsonntag öffnen dürfen. Nämlich entlang der Maxstraße und der Richard-Wagner-Straße bis zur Stadtbücherei. Dazu entlang der Sophien-, Kanzlei- und Ludwigstraße bis zum Neuen Schloss, entlang der Dammallee bis zum früheren Café Florian und entlang der Opern-, Bad- und Dilchertstraße. Außerdem entlang all der kleinen Gassen dazwischen und: im Rotmaincenter.
Für den Martinimarkt gilt das Gleiche
Die Regeln des Bundesverwaltungsgerichts gelten künftig natürlich nicht nur für den Autofrühling, sondern auch für den zweiten verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt, den Martinimarkt. Gegen den war die Gewerkschaft im vergangenen Jahr tatsächlich vorgegangen. Im November hatte sich Verdi mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Bayreuth an die Regierung von Oberfranken gewandt. Diese bestätigte, dass nicht richtig festgelegt sei, welche Geschäfte geöffnet werden durften. In einer Verordnung aus dem Jahr 1997 über den Martinimarkt ist von „allen Verkaufsstellen im Stadtgebiet“ die Rede. Folglich erklärte die Regierung die Verordnung für nichtig.
Will die BMTG in diesem Jahr wieder zum Martinimarkt die Geschäfte öffnen, muss der Stadtrat daher auch hierfür eine neue Verordnung erlassen. Dessen Inhalt könnte sich an dem des Bayreuther Autofrühlings orientieren.