Eilmeldung

Autofrühling: Warmlaufen für die Klage

Von Thorsten Gütling
Zum Autofrühling am Sonntag die Geschäfte öffnene? Vedi erwägt dagegen zu klagen. Foto: Archiv/ Ritter Foto: red

Vergangenes Jahr hat Verdi der Stadt mit einer Klage gedroht. Zum Schutz der Angestellten im Einzelhandel wollte die Gewerkschaft einen verkaufsoffenen Sonntag am Tag des Bayreuther Autofrühlings verhindern. Erst im letzten Moment sah Verdi aus Zeitgründen davon ab. In diesem Jahr rechnet die Stadt tatsächlich mit einer Klage – und bereitet sich vor.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der Autofrühling steht vor der Tür. Am 25. März und damit am Palmsonntag soll die Veranstaltung wieder auf dem Marktplatz stattfinden. Wie schon in den Jahren zuvor, sollen die Bayreuther nicht nur über neue Automodelle staunen, sondern auch in den Geschäften der Innenstadt einkaufen können. Allerdings nicht in allen. Das würde der Stadt vor Gericht zum Verhängnis, schätzt der Rechtsreferent der Stadt, Ulrich Pfeifer.

 

Denn schon einmal hat das Bundesverwaltungsgericht Verdi im Streit mit einer Stadt Recht gegeben. In dem Urteil dazu heißt es sinngemäß: Sollen an einem Sonntag zusätzlich zu einer Veranstaltung wie dem Autofrühling Geschäfte öffnen dürfen, dann muss die Stadt für zwei dinge sorgen. Erstens dafür, dass der Autofrühling im Mittelpunkt der Veranstaltung steht und nicht als Vorwand missbraucht wird. Der Autofrühling muss also entsprechenbeworben werden und den Autos genügend Platz eingeräumt werden. Und die Stadt muss zweitens die Geschäfte, die öffnen dürfen, vorher festlegen.

Zum ersten Punkt verweist der Rechtsreferent auf eine Umfrage der Bayreuther Tourismus- und Marketing GmbH (BMTG). Der habe herausgefunden, dass im vergangenen Jahr 70 Prozent der Besucher wegen der Autos und nicht wegen der geöffneten Läden in die Stadt gekommen seien.

Straßenzüge werden benannt

Damit sich die Stadt im zweiten Punkt nicht angreifbar macht, schlagen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses dem Stadtrat einen Plan vor. Darauf eingezeichnet sind die Straßenzüge, entlang derer die Geschäfte am Palmsonntag öffnen dürfen. Nämlich entlang der Maxstraße und der Richard-Wagner-Straße bis zur Stadtbücherei. Dazu entlang der Sophien-, Kanzlei- und Ludwigstraße bis zum Neuen Schloss, entlang der Dammallee bis zum früheren Café Florian und entlang der Opern-, Bad- und Dilchertstraße. Außerdem entlang all der kleinen Gassen dazwischen und: im Rotmaincenter.

Für den Martinimarkt gilt das Gleiche

Die Regeln des Bundesverwaltungsgerichts gelten künftig natürlich nicht nur für den Autofrühling, sondern auch für den zweiten verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt, den Martinimarkt. Gegen den war die Gewerkschaft im vergangenen Jahr tatsächlich vorgegangen. Im November hatte sich Verdi mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Bayreuth an die Regierung von Oberfranken gewandt. Diese bestätigte, dass nicht richtig festgelegt sei, welche Geschäfte geöffnet werden durften. In einer Verordnung aus dem Jahr 1997 über den Martinimarkt ist von „allen Verkaufsstellen im Stadtgebiet“ die Rede. Folglich erklärte die Regierung die Verordnung für nichtig.

Will die BMTG in diesem Jahr wieder zum Martinimarkt die Geschäfte öffnen, muss der Stadtrat daher auch hierfür eine neue Verordnung erlassen. Dessen Inhalt könnte sich an dem des Bayreuther Autofrühlings orientieren.

Bilder