Ausnahmeregel „Essen to go“ in der Fußgängerzone
Von Roman Kocholl 02.12.2020 - 17:30 Uhr
BAYREUTH. Üblicherweise darf sonntags kein Lieferverkehr in die Fußgängerzone fahren. Für den, der am Mittag ein warmes Essen bestellt hat, gibt es neuerdings eine Ausnahmeregelung.
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