Ausnahmeregel „Essen to go“ in der Fußgängerzone

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An allen Straßen, die zur Fußgängerzone führen, sind die Hinweisschilder angebracht. Foto: Roman Kocholl

BAYREUTH. Üblicherweise darf sonntags kein Lieferverkehr in die Fußgängerzone fahren. Für den, der am Mittag ein warmes Essen bestellt hat, gibt es neuerdings eine Ausnahmeregelung.

 
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