„Die Alarmierungsbekanntmachung ist ein Gesetz, das wir umsetzen müssen“, sagt Kreisbrandrat Hermann Schreck auf Kurier-Nachfrage. Bei einem Einsatz gibt der Disponent in der Integrierten Leitstelle (ILS) die Alarmstichpunkte ein und es werden dann automatisch die Wehren alarmiert, die das erforderliche Gerät haben. „Es geht um die Schadensmeldung, die notwendigen Fahrzeuge und die Tagesverfügbarkeit der Wehren“, erklärt Schreck. Die Einsatzgebiete sind in Zonen eingeteilt. Von deren Mittelpunkt aus berechnet der Routenplaner, welche Wehren zum Einsatzort ausrücken müssen. „Wir haben selber keinen Einfluss auf das Ergebnis“, so der Kreisbrandrat. Ihm ist klar, dass jede Feuerwehr zu einem Einsatz möchte. „Aber es können nicht kollektiv 20 Wehren alarmiert werden“, sagt Schreck. Sonst würden die Kosten ins Unermessliche steigen. In dem Alarmierungsplan gibt es auch keine kommunalen Grenzen, es läuft ohne jegliche Vorbehalte, betont er. Immer vor Ort ist die örtliche Wehr, die Einsatzleitung liegt bei deren Kommandanten. Er habe bei Bedarf die Möglichkeit nach zu alarmieren. Oft komme es auch vor, dass Wehren, die exotisches Gerät haben – wie eben die Drehleiter, die nur vier Wehren im Landkreis haben – oft eine längere Wegstrecke zurück legen müssen und durch mehrere Ortschaften fahren.