Wer entscheidet letztlich über den Standort?
Der Gesetzgeber - also Bundestag und Bundesrat, anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die kommunale Planungshoheit wird dafür ausgehebelt. Allerdings sollen Bürger von Anfang an mitreden können und informiert werden. Ein Endlager könnte dann Mitte des Jahrhunderts fertig sein. Viele Experten halten den Zeitplan aber schon jetzt für unrealistisch.
Ist die Entscheidung über den Standort endgültig?
Eigentlich schon. Der Müll soll aber 500 Jahre lang «rückholbar» sein, falls es Probleme gibt oder die Wissenschaft ganz neue Erkenntnisse bringt. Hintergrund dieser Entscheidung sind Erfahrungen mit dem ehemaligen Salzbergwerk Asse, wo schwach- und mittelradioaktive Abfälle lagern. Dort drang Grundwasser ein - deswegen sollen die 125 000 Fässer mit Atommüll zurückgeholt werden.
Gibt es Widerstand gegen dieses Verfahren?
Die Mehrheit für das Gesetz im Bundestag war groß, die Linke sagte aber nein. Unter anderem bemängelt die Partei «Schlupflöcher» im Exportverbot für hoch radioaktiven Atommüll. Außerdem sollte der Salzstock Gorleben ihrer Meinung nach nicht mehr im Rennen sein - das sehen auch manche Umweltschützer und Aktivisten vor Ort so.
Kritiker halten auch die Regelungen zu Bürgerbeteiligung, Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren für unzureichend. Greenpeace findet es nicht richtig, dass die unterirdische Lagerung schon festgelegt ist.
Was ist jetzt mit Gorleben?
Wegen des jahrzehntelange Streits um den niedersächsischen Salzstock wurde die Endlager-Suche überhaupt erst neu gestartet. Über keinen anderen potenziellen Standort weiß man so viel wie über diesen - daher fürchten Kritiker, dass es am Ende doch wieder auf Gorleben hinausläuft.
Was passiert als nächstes in der Endlager-Suche?
Die BGE, eine GmbH im Besitz des Bunds, fragt die geologischen Landesbehörden und auch private Unternehmen nach Daten und erstellt eine Karte mit Regionen, in denen ein Endlager gebaut werden könnte - möglichst innerhalb der kommenden Legislaturperiode, also bis 2021.
Wenn Unternehmen in großer Tiefe etwa nach Wasser, Gas oder Erdwärme bohren wollen, gibt es nur unter Umständen ein Extra-Prüfverfahren. Denn sie könnten mögliche Standorte für ein Endlager untauglich machen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) veröffentlicht die Prüfergebnisse.
dpa