Anwohner rüffelt angeblichen Temposünder und wird für Faustschlag und Beleidigung bestraft Selbstjustiz in der Tempo 30-Zone

Von Manfred Scherer
Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Für einen Fall von Selbstjustiz in der Tempo 30-Zone hat Amtsrichter David Basch einen 52-jährigen Bayreuther bestraft. Für einen Faustschlag und eine Beleidigung gegen einen 19-Jährigen Autofahrer soll der 52-Jährige 2500 Euro Geldstrafe zahlen. Obwohl der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet, hält der Richter ihn für überführt.

 
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Es ist eine von mehreren Tempo 30-Zonen in Bayreuth. Die Straße führt durch ein Wohngebiet. "Hier gibt es viele Kinder", sagt der angeklagte Familienvater. "Aber hier rasen sie durch, kaum einer hält sich an die 30." Seine Wohnstraße sei zu einer beliebten Umleitung in dem Stadtteil geworden. Eingaben an die Stadtverwaltung hätten nichts genutzt.

Der 52-Jährige gibt zwar zu, dass die vielen Schnellfahrer seinen Unmut erregen. Und er sagt, er habe schon vielfach versucht, die durch die Straße "krachenden" Autofahrer durch Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, dass sie zu schnell sind. Das Handzeichen des Angeklagten: Drei Finger für 30. Auf die Frage von Amtsrichter Baasch, ob die vielen Raser ihn wütend machen, verneint er diese Art von Emotion: "Nein, nicht wütend, ich habe Angst um die Kinder. Für mich ist das Zivilcourage, solchen Leuten klar zu machen, dass sie zu schnell sind." Und, dass der BMW zu schnell gewesen sei, das könne er mit Sicherheit sagen. Berufsbedingt könne er das einschätzen.

Der "Sheriff" soll "Fettsack" gesagt haben

An Zivilcourage dachte der 19-jährige BMW-Fahrer, dem der Angeklagte am 12. Mai in die Quere kam, nicht: "Ich habe ihn gefragt, ob er hier der Sheriff ist. Da hat er mich Fettsack genannt und mit mit der Faust ins Gesicht geschlagen."

"Niemals. Das stimmt nicht", sagt der Angeklagte. Er räumt ein, dass er dem Mann im weißen BMW das drei-Finger-Zeichen gezeigt und "einen festen Schritt auf die Straße" gemacht hatte. Und er berichtet, dass der Mann im BMW erstmal noch den Motor habe aufheulen lassen, ehe er anhielt. Er räumt ein, dass er zu dem Wagen hingegangen sei. Doch getan habe er nichts: "Ich habe ihn bloß gesagt, dass er hier durch eine Tempo 30-Zone gefahren ist und er bitte das Tempo einhalten soll."

Nein, widerspricht, der Zeuge, von einer Bitte könne nicht die Rede sein, der Satz habe gelautet: "Du hast doch eine Brille auf deinem fetten Kopf, du siehst doch, dass hier Tempo 30 ist." Mit einem gewissen Stolz antwortete er auf die Frage des Richters, welches Auto er den fahre: "Ein weißes BMW Grand Coupe."

Eine Verletzung war nicht zu sehen

Bald nach dem Vorfall kam der BMW Fahrer zur Polizei und erstattete Anzeige. Das Problem: Die Polizistin, die die Anzeige aufnahm, sah an der Backe des 19-Jährigen keine Verletzung. Sie berichtete als Zeugin vor Gericht allerdings: "Er machte einen gedemütigten Eindruck, als er auf die Wache kam." Von einem Arzt hatte der 19-Jährige sich nicht untersuchen lassen, so dass nun Aussage gegen Aussage steht.

Die Justiz glaubte dem jungen Mann und auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung, der eine Zahlung von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro vorsah. Doch der 52-Jährige und sein Verteidiger Oliver Gerhards legten Einspruch ein, so dass es am Freitag zum Prozess bei Amtsrichter Baasch kam.

Hier beantragte Anwalt Gerhards ein Sachverständigengutachten: Es sei nicht vorstellbar, dass ein Faustschlag seines Mandanten - immerhin handle es sich um einen großen und massig gebauten Mann - nicht im Gesicht eines Getroffenen erkennbar sei. Der Amtsrichter lehnte den Antrag ab, er könne eine solche Frage selbst beurteilen. Es komme letztlich auf die Intensität des Schlages an.

Gerhards kam mit seinem Antrag auf Freispruch nicht durch. Der Richter hielt die Aussage des Zeugen für glaubhaft. Der BMW-Fahrer habe insbesondere keinen Grund, den Angeklagten falsch zu belasten. Im Urteil reduzierte der Richter die Anzahl der Tagessätze von 60 auf 40.

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