Eine Verletzung war nicht zu sehen
Bald nach dem Vorfall kam der BMW Fahrer zur Polizei und erstattete Anzeige. Das Problem: Die Polizistin, die die Anzeige aufnahm, sah an der Backe des 19-Jährigen keine Verletzung. Sie berichtete als Zeugin vor Gericht allerdings: "Er machte einen gedemütigten Eindruck, als er auf die Wache kam." Von einem Arzt hatte der 19-Jährige sich nicht untersuchen lassen, so dass nun Aussage gegen Aussage steht.
Die Justiz glaubte dem jungen Mann und auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung, der eine Zahlung von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro vorsah. Doch der 52-Jährige und sein Verteidiger Oliver Gerhards legten Einspruch ein, so dass es am Freitag zum Prozess bei Amtsrichter Baasch kam.
Hier beantragte Anwalt Gerhards ein Sachverständigengutachten: Es sei nicht vorstellbar, dass ein Faustschlag seines Mandanten - immerhin handle es sich um einen großen und massig gebauten Mann - nicht im Gesicht eines Getroffenen erkennbar sei. Der Amtsrichter lehnte den Antrag ab, er könne eine solche Frage selbst beurteilen. Es komme letztlich auf die Intensität des Schlages an.
Gerhards kam mit seinem Antrag auf Freispruch nicht durch. Der Richter hielt die Aussage des Zeugen für glaubhaft. Der BMW-Fahrer habe insbesondere keinen Grund, den Angeklagten falsch zu belasten. Im Urteil reduzierte der Richter die Anzahl der Tagessätze von 60 auf 40.