Angeklagter bestreitet vor der Jugendkammer Tötungsabsicht – Opfer berichtet von einem Gegenangriff Prozess um Messerangriff in Asylunterkunft

Von Manfred Scherer
Eine Messerattacke in einer Asylunterkunft in Kulmbach beschäftigt das Landgericht in Bayreuth. Foto: Britta Pedersen dpa/Archiv Foto: red

Ein glimpflich verlaufener Messerangriff in einer Asylbewerberunterkunft in Kulmbach beschäftigt die Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts. Die Anklage wirft einem 18-Jährigen versuchten Totschlag vor. Der junge Iraner gibt den Stich gegen einen Mann aus Afghanistan zu, bestreitet aber eine Tötungsabsicht.

 
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Das ist nicht die einzige offene Frage in dem Fall. So ist beispielsweise die Tatwaffe verschwunden, besser gesagt: ein Teil davon. Von dem Messer, mit dem das Opfer gestochen wurde, ist nur mehr der gelbe Griff vorhanden. Die Klinge ist weg. Ein 31-jähriger Tatzeuge, ebenfalls ein Asylbewerber aus dem Iran, sagte im Prozess: Die Klinge sei abnehmbar gewesen und sei bei dem Versuch, dem Angeklagten das Messer abzunehmen, abgegangen.

Das Messer lag auf dem Tisch in einem Zimmer der Unterkunft in der Pestalozzistraße, in der der Angeklagte und der 31-jährige Landsmann miteinander am 17. Juli vergangenen Jahres zechten. Man habe gemeinsam eine Flasche Tequila geleert, bestätigte der Zeuge. Der Angeklagte selbst hatte zuvor in seinem Geständnis gesagt, stark betrunken gewesen zu sein. Eine Erklärung, einen Grund für seinen Angriff auf den Afghanen konnte oder wollte er nicht nennen.

Ging es um "etwas Religiöses"?

Etwas konkreter ist die Erklärung, die sein Verteidiger Alexander Schmidtgall für ihn abgab: Der Angeklagte und das Opfer hatten sich bereits in der Schweiz kennen gelernt. Schon dort habe es Streit gegeben, es sei „wohl um etwas Religiöses“ gegangen. Sein Mandant, so Schmidtgall, fühle sich mehr als Christ und sei mit den Moslems in der Flüchtlingsunterkunft in Kulmbach nicht klar gekommen.

Das mögliche Motiv wurde allerdings in dem Prozess vorerst nur gestreift, die Jugendkammer des Landgerichts legte zunächst Wert auf die Feststellung, dass die Anklage die Stichverletzung falsch verortet habe: Anstatt in die Schulter habe das Messer des Angreifers das Opfer zwischen dem linken Schultergelenk und der Achsel auf der Rückseite des Körpers getroffen.

Opfer stellt den Tathergang nach

Wie das geschah, erläuterte der zum Glück nicht lebensgefährliche verletzte Afghane eindrucksvoll im Zeugenstand. Zunächst schilderte der Mann, dessen offizielles Geburtsdatum der 1. Mai 1967 ist, der aber sagt, er sei „etwa 43 Jahre alt“, dass er sich am Tatabend zu dem Angeklagten auf das Sofa gesetzt habe. Danach habe der Angeklagte begonnen, ihn zu beschimpfen. Und als der junge Mann plötzlich das auf dem Tisch liegende Messer ergriff, sei er aufgestanden und habe einen Abstand von etwa einem Meter gewahrt.

Der 31-jährige Trinkpartner des Angeklagten ging dazwischen, zwei Armbewegungen des Angeklagten in Richtung des Afghanen trafen nicht. Der 31-jährige Zeuge erklärte, es sei ihm aber nicht gelungen, den Angeklagten aufzuhalten.

Widerstand gegen die Festnahme

Der attackierte Afghane stellte nun mit Hilfe des Dolmetschers die Situation nach: „Ich habe mich gezwungen gefühlt, mich zu verteidigen.“ Der Mann, der in Masar-e Scharif Polizist gewesen sein will, demonstrierte, wie er den Angreifer abzuwehren versuchte, indem er sich zunächst halb abwendete, mit dem linken Arm den rechten Messerarm des Angeklagten nach außen drückte und mit dem rechten Arm den 18-Jährigen in den Schwitzkasten nahm.

Die beiden Männer kamen zu Fall, weil der Afghane, der eine Beinprothese trägt, das Gleichgewicht verlor. Der damals daneben stehende Zeuge erklärte auf Frage des Gerichtsvorsitzenden Michael Eckstein, das Messer habe den Afghanen verletzt, als dieser noch auf den Beinen stand – nicht etwa im Fallen oder beim Auftreffen auf dem Boden. Weder das Opfer noch der Zeuge hörten, ob der Angeklagte bei den Messerangriffen „ich bringe dich um“ oder etwas ähnliches gesagt hat.

Der Betrunkene wurde nach der Tat verhaftet, leistete dabei erheblichen Widerstand und beleidigte die Polizisten.


Der Prozess geht am Montag weiter.

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