Der 31-jährige Trinkpartner des Angeklagten ging dazwischen, zwei Armbewegungen des Angeklagten in Richtung des Afghanen trafen nicht. Der 31-jährige Zeuge erklärte, es sei ihm aber nicht gelungen, den Angeklagten aufzuhalten.
Widerstand gegen die Festnahme
Der attackierte Afghane stellte nun mit Hilfe des Dolmetschers die Situation nach: „Ich habe mich gezwungen gefühlt, mich zu verteidigen.“ Der Mann, der in Masar-e Scharif Polizist gewesen sein will, demonstrierte, wie er den Angreifer abzuwehren versuchte, indem er sich zunächst halb abwendete, mit dem linken Arm den rechten Messerarm des Angeklagten nach außen drückte und mit dem rechten Arm den 18-Jährigen in den Schwitzkasten nahm.
Die beiden Männer kamen zu Fall, weil der Afghane, der eine Beinprothese trägt, das Gleichgewicht verlor. Der damals daneben stehende Zeuge erklärte auf Frage des Gerichtsvorsitzenden Michael Eckstein, das Messer habe den Afghanen verletzt, als dieser noch auf den Beinen stand – nicht etwa im Fallen oder beim Auftreffen auf dem Boden. Weder das Opfer noch der Zeuge hörten, ob der Angeklagte bei den Messerangriffen „ich bringe dich um“ oder etwas ähnliches gesagt hat.
Der Betrunkene wurde nach der Tat verhaftet, leistete dabei erheblichen Widerstand und beleidigte die Polizisten.
Der Prozess geht am Montag weiter.