Angeklagter bestreitet Tat

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Der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis sagt, er hat nichts gemacht. Foto: dpa Foto: red

Mit einem nicht druckreifen Wort kommentiert der Angeklagte am Mittwoch das Urteil auf Kurier-Nachfrage, was er zur Entscheidung des Richters sagt. Vor dem Landgericht muss sich der 20-Jährige aus dem südlichen Landkreis wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

 
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Vor dem Amtsgericht war er deswegen im Juli vergangenen Jahres bereits nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 1400 Euro verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte dagegen Berufung eingelegt. „Ich habe nichts gemacht“, betont der Angeklagte. Am Mittwoch wandelt das Gericht das Urteil in 140 Arbeitsstunden um, die der Angeklagte beim Verein Fähre ableisten muss.

Rangelei vor dem Musikcenter

In dem Verfahren ging es um eine Rangelei vor dem Musikcenter in Trockau Ende 2016. Dabei erlitten drei junge Frauen Verletzungen durch Faustschläge ins Gesicht. „Gemeinschaftlicher Tatentschluss“ heißt es dazu in der Anklageschrift.

Ein Bekannter, der mit ihm wegen dieser Körperverletzung angeklagt war, hatte vor dem Amtsgericht zugegeben, dass er zugeschlagen hatte und war dafür zu einem Antiaggressionstraining sowie einer Geldauflage von 800 Euro verurteilt worden. Aber der jetzige Angeklagte bestreitet vor beiden Instanzen, dass er was gemacht hat. Ja, er war bei dem Vorfall dabei, hat alles gesehen, aber nicht zugeschlagen.

Der Geschädigten sei er in der Gerichtsverhandlung das erste Mal begegnet. „Es tut mir leid, was passiert ist, aber ich kann nicht etwas zugeben, was ich nicht gemacht habe“, sagt er deshalb auch in seinem letzten Wort vor Richter Werner Kahler. Es gehöre sich nicht, eine Frau zu schlagen, er habe ein reines Gewissen, betont der Angeklagte.

Und auch seine Mutter, die als Zuhörerin dabei ist, ist von der Unschuld ihres Sohnes überzeugt. Er habe ihr am Tag nach dem Vorfall von dem Geschehen berichtet, das, was er gesehen hat, aber nicht, dass er in irgendeiner Form beteiligt war. Als dann auf einmal die Anklage im Briefkasten lag, waren sie alle total baff, sagt die Mutter gegenüber dem Kurier. Ihren Sohn belaste das Verfahren, er könne nicht mehr schlafen, habe Panikattacken, müsse Medikamente nehmen.

Keine hundertprozentige Klarheit

„Ich habe eine andere Sicht vom Gericht bekommen“, sagt der 20-Jährige zum Richter. Er sei immer davon ausgegangen, dass man nur für etwas bestraft wird, dass man auch gemacht hat. Nun sehe er, dass es auch anders sein kann.

Hundertprozentige Klarheit, was genau vorgefallen ist, wird es nicht geben. Das sagt auch der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es habe eine unübersichtliche Lage geherrscht und das Erinnerungsvermögen der zahlreichen Beteiligten sei unterschiedlich. Trotzdem habe er keinen Zweifel an der Aussage der Geschädigten, die den Angeklagten eindeutig als den Schläger identifiziert habe. Bei der Polizei hatte sie Bilder dabei, die sie in Facebook recherchiert hatte und den Angeklagten erkannt.

Und auch ihre Mutter, die sie damals in Trockau abholte, habe ihn – zwar nicht namentlich – erkannt. „Wenn man seinem Schädiger gegenübersteht, prägt sich das Gesicht ein“, betont Kahler. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Geschädigte in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt oder großen Belastungseifer an den Tag gelegt habe.

Und es spreche auch nichts dafür, dass der bereits verurteilte Bekannte zu Unrecht entlastet werden soll. „Im Gegenteil, wenn die Aussagen von Mutter und Tochter unterschiedlich wären, könnte man meinen, die denken sich was aus“, sagt Kahler. Das sei aber nicht der Fall gewesen.

Keine bewusste Falschaussage

„Im Zweifel für den Angeklagten“, fordert der Verteidiger in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten. „Die Geschädigte ist die Einzige, die sagt, dass der Angeklagte zugeschlagen hat“, so der Anwalt. Alle anderen würden was anderes sagen. Er unterstelle der Geschädigten keine bewusste Falschaussage, aber sie habe sich wohl einmal getäuscht und bei der Polizei und vor Gericht unterschiedliche Angaben gemacht.

„Im Zweifel für den Angeklagten kann angewendet werden, aber nicht in dem Fall“, entgegnete der Staatsanwalt. Für ihn sei sicher, dass der Angeklagte zugeschlagen hat. Der Fokus der Geschädigten liege darauf zu erkennen, wer sie geschlagen hat und sie habe eine detaillierte Beschreibung des Angeklagten geliefert. Er fordert, den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, spricht sich aber dafür aus, die Geldauflage in Arbeitsstunden umzuwandeln.

Erziehungsgedanke wird verfolgt

Dem entspricht dann auch der Richter. „Die persönlichen Verhältnisse haben sich geändert, der Angeklagte ist arbeitslos“, so Kahler. Aber das Landgericht verfolge den Erziehungsgedanken und der Angeklagte solle die Strafe spüren. Eine Geldauflage würden die Eltern bezahlen und würde somit die Familie treffen.

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