Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Derartige Fällungen können nicht einfach so vorgenommen werden. Reichstein hatte zunächst eine verkehrsrechtliche Anordnung von der zuständige Behörde beantragen müssen. Eine Baumfällaktion nicht durchgeführt werden, ohne dass es zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die zuständige Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Susanne Sommersacher hat die Bäume markiert, die von Spezialisten gefällt wurden. Und zwar so, dass sie der Harvester von der Straße aufnehmen, entasten und ablängen konnte. Die Baustämme wurden auf einen Rückewagen abgeladen. Das von der FBG beauftragte Unternehmen brauchte nur die Hälft der Zeit. „Wir haben darauf geachtet, dass der Wald nicht komplett weg ist“, sagt Reichstein. Das bedeutet, dass man jüngere Bäume stehen ließ. Vor allem Laubbäume sollen wieder hochwachsen, ganz im Sinne des von der FBG propagierten Waldumbaus hin zu einem stabileren, klimatoleranten Wald. Deshalb drückt man auch beide Augen bei der einen oder anderen jungen Kiefer zu. Sie wurzeln tief und gelten deshalb auch als resistenter gegen eine Klimaveränderung und den damit verbundenen extremen Wetterereignissen, wie Stürmen oder Starkregen.