Ärzte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Von Andreas Gewinner
Eine Frau aus Nagel im Fichtelgebirge musste sterben, weil bei der Dokumentation und Übergabe im Krankenhaus Selb (Symbolfoto) ein verhängnisvoller Fehler geschah. Davon ist die Staatsanwaltschaft Hof überzeugt. Und hat zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Foto: Stefan Puchner, dpa Foto: red

Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Hof Anklage gegen zwei niedergelassene Ärzte erhoben. Demnach musste eine 74 -jährige Frau sterben, weil die beiden Mediziner bei der Papierarbeit einen simplen aber verhängnisvollen Fehler gemacht hatten.

 
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Am 10. Dezember 2012 verstarb im Klinikum Bayreuth eine alte Frau aus Nagel. Sie war zuvor aus dem Krankenhaus Selb in lebensbedrohlichem Zustand eingeliefert worden.

In Selb hatte sich die alte Dame einer Operation unterzogen, die ein Arzt ausgeführt hatte, der mit einem weiteren Mediziner eine Praxis betreibt und Belegbetten im Krankenhaus Selb hat. Die Operation selbst war erfolgreich und wurde „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ausgeführt, so laut Pressesprecher Jochen Götz die Überzeugung der Staatsanwaltschaft. Doch bei der Übergabe der Patientin an das Personal im Krankenhaus Selb geschah ein schwerer Fehler in der Dokumentation. Demnach haben die beiden Ärzte versäumt, festzuhalten und mitzuteilen, dass die Frau wieder ein Medikament einnehmen muss, das vor der Operation abgesetzt worden war. Und zwar nahm die Patientin zuvor routinemäßig ein Medikament, das die Blutgerinnung hemmt. Das Medikament wurde naheliegenderweise vor der Operation abgesetzt und hätte ihr danach wieder verabreicht werden müssen. Doch das unterblieb, was nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Ursache für den Tod der Frau war. Wegen der mangelnden Blutgerinnungshemmer hatte sich eine Thrombose an der künstlichen Herzklappe gebildet, so die Information des Sohnes der Verstorbenen, Dietmar Haas.

Besonders bitter für die Hinterbliebenen der Verstorbenen: Die 74-Jährige hatte sich einer eher unspektakulären, nicht lebensnotwendigen Operation am Handgelenk unterzogen.

Haas war es auch, der das Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Zuvor hatte ihn sowohl Personal aus Selb als auch aus Bayreuth darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Behandlung des Blutgerinnsels seiner Mutter mögliche Fehler begangen wurden. Deswegen hatte er auch etwas ganz Anderes angezeigt, als was jetzt angeklagt ist. An einem Samstag hatte er bei seiner Mutter mögliche Probleme mit der Blutgerinnung festgestellt und abends das Personal im Krankenhaus Selb darauf hingewiesen. Laut Haas sei jedoch bis Montag nicht die für sein Empfinden richtige Behandlung unternommen worden.

Bei ihren langwierigen Ermittlungen hat sich die Staatsanwaltschaft Hof indes ein anderes Bild gemacht. Angeklagt sind nun ganz andere Mediziner als das Krankenhauspersonal, das Haas gegenüber der Polizei benannt hatte.

Warum vergingen mehr als vier Jahr zwischen dem Tod der Frau und dem Ende der Ermittlungen? Dazu Jochen Götz: „Zunächst liefen die Ermittlungen gegen Unbekannt.“ Und im Laufe des Verfahrens seien nicht weniger als drei medizinische Sachverständigengutachten eingeholt worden, und zwar hintereinander, nicht parallel. Und die Dauer, bis solche Gutachten vorlägen, sei wegen der geringen Zahl der Experten extrem lang, so Götz.

Wie geht es nun weiter? Die Angeklagten haben nach Zustellung der Anklageschrift Gelegenheit, sich zu äußern, so Uwe Demuth, stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Wunsiedel. Danach entscheidet das Gericht, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Ist das der Fall, wird ein Hauptverhandlungstermin festgesetzt. Und vor dem Schöffengericht Wunsiedel verhandelt.

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