Grundsätzlich zulässig
Auch die Targobank in Duisburg teilt auf ein Protestschreiben hin mit, dass nun Name und Adresse gesperrt würden. Briefwerbung sei rechtlich grundsätzlich zulässig, die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Direktwerbung werde seitens der Datenschutzgrundverordnung „als berechtigtes Interesse anerkannt“, schreibt Pressesprecher Axel Bäumer. Es bedürfe keiner vorherigen Einwilligung des Adressaten. 2018 habe es „nur wenige Dutzend Beschwerden“ gegeben.
Der Datenhändler AZ Direct Media GmbH in Gütersloh, der zur Bertelsmann-Gruppe gehört, berichtet, dass die verwendeten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen und von Daten- und Adressdienstleistern stammen. Rechtsgrundlage sei die Datenschutzgrundverordnung, erläutert Pressesprecher Gernot Wolf. Das bestätigt auch das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach: Briefwerbung zur Neukundenwerbung sei grundsätzlich zulässig, solange der Adressat dem nicht widersprochen hat. Das Landesamt warnt vor der Teilnahme an „undurchsichtigen Gewinnspielen“, bei denen Daten gesammelt werden.
Persönliches Fazit: Meine Daten müssen aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen – wo genau sie abgeschöpft werden, ist unklar. Bis zum Kreditangebot wusste ich gar nicht, dass persönliche Daten „verarbeitet“ werden. Und: Der Adresshandel ist zweifelhaft, aber legal – und ein Milliardengeschäft.
Info: Verbraucher, die keine Werbebriefe erhalten wollen, können sich schriftlich direkt an die Unternehmen wenden und sich sperren lassen. Auch ein Eintrag in die „Robinsonliste“ stoppt Werbung: Infos unter 0 52 44/90 37 23 oder www.ichhabedie wahl.de