Der Mann hatte im Dezember 2012 im Alkoholrausch einen Zechkumpan mit einem abgebrochenen Stuhlbein brutal zusammengeschlagen. Das Landgericht in Bayreuth verurteilte ihn im Sommer 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft und zur Zwangstherapie im Alkoholentzug. Zudem packte die Strafkammer damals eine Androhung aus: Wie ein Damoklesschwert hing die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung über dem Verurteilten.