"Egal ob man ihn mag oder nicht"
Uli Hoeneß' Entlassung nach der Hälfte der Haftzeit kommentiert der Pressesprecher der Bayreuther Gerichte nur vorsichtig. "Ich kenne die Akten nicht." Aber: "Die besonderen Umstände haben wir, egal ob man ihn mag oder nicht." Hoeneß sei das erste Mal im Gefängnis, kehre in eine gesicherte Situation zurück, habe einen Job. "Das ist nicht der Standard-Straftäter." Die Entscheidung, ihn auf Bewährung zu entlassen, müsse sich an den rechtlichen Vorgaben orientieren. "Es gibt keinen Promi-Bonus."
Das Gefängnis in Bayreuth
In der Justizvollzugsanstalt in St. Georgen sitzen Strafgefangene im Erstvollzug von einem Jahr bis zu acht Jahren ein, auch einige mit geringerer oder höherer Strafzeit oder in Untersuchungshaft. Das Gefängnis hat Platz für 513 einzeln und 398 gemeinschaftlich untergebrachte Häftlinge. Die Taten, die zur Verurteilung führten, waren im Jahr 2014 bei insgesamt 874 Gefangenen zu 28 Prozent Rauschgiftdelikte, zu 25 Prozent Körperverletzung und Tötung, zu 23 Prozent Eigentumsdelikte, zu elf Prozent Sittlichkeitsdelikte und zu 13 Prozent andere Straftaten.