Zweite Halbzeit in Freiheit ist selten

Von Andrea Pauly
Der Mann mit dem Schlüssel: Felix Greulich an einem Zwischentor in der Bayreuther Justizvollzugsanstalt, Foto: Andreas Harbach Foto: red

Millionen an Steuern hinterzogen und nach der Hälfte der Zeit schon wieder raus: Statt nach dreieinhalb Jahren ist Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß wieder frei. Ein Promi-Bonus? Wegen „besonderer Umstände“, sagt das Landgericht Augsburg. In Bayreuth kommen solche Halbstrafen selten vor.

 
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Dass ein Gefangener schon nach der Hälfte seiner Haftzeit zur Bewährung das Gefängnis verlassen darf, kommt eigentlich nur in Frage, wenn seine Strafe weniger als zwei Jahre beträgt. Wer länger in den Knast muss, darf üblicherweise nur darauf hoffen, frühestens nach zwei Dritteln der Zeit rauszukommen. Die Chance auf eine Halbstrafe bestehe nur, "wenn die Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit besondere Umstände ergeben“, sagt Clemens Haseloff, Sprecher des Landgerichtes Bayreuth. „Das ist aber eine Ausnahme.“

Voriges Jahr "null" besondere Umstände

Das gilt auch für die JVA in Bayreuth, die drittgrößte in Bayern. Von 1124 entlassenen Straftätern durften 222 nach zwei Dritteln ihrer Haftzeit gehen. Nur zwölf, die zu weniger als zwei Jahren verurteilt waren, kamen nach der Hälfte der Zeit frei, sagt Maria Anna Kerscher. Es gab 2015 keinen einzigen Insassen, dessen Urteil über zwei Jahre Haft lautete, der nach der Hälfte der Zeit wie Uli Hoeneß frei kam. „Wir hatten Null“, sagt die stellvertretende Leitung der JVA.

"Schwankungen sind Zufall"

"Das ist aber ungewöhnlich", sagt Kerscher. "Wir liegen im Durchschnitt bei etwas über einem halben Prozent." Im Vorjahr war es nach ihren Angaben eine Halbstrafe unter besonderen Umständen, 2012 und 2013 jeweils fünf, 2012 eine, 2010 neun, 2008 und 2009 jeweils sechs, 2006 und 2007 jeweils acht. "Die Schwankungen sind aus meiner Sicht absoluter Zufall", sagt die stellvertretende Gefängnis-Leiterin.

Manche wollen gar nicht raus

Für eine verkürzte Haftzeit gibt es mehrere Voraussetzungen: Die Gefangenen sind zum ersten Mal im Gefängnis, haben mindestens sechs Monate bereits abgesessen, und sie haben eine gute Prognose, anschließend straffrei zu bleiben. Außerdem muss der Häftling selbst einverstanden sein. Ab und zu komme es vor, dass ein Gefangener gar nicht früher entlassen werden will, etwa weil er im Gefängnis einen Schulabschluss machen will. Wiederholungstäter haben schlechte Aussichten auf vorzeitige Freiheit, sagt Clemens Haseloff: "Wenn man weiß, dass er sich draußen seinen Lebensunterhalt zusammenklauen muss, wird das nichts." 

Ein Drittel schafft es nicht

Die Entscheidung über eine vorzeitige Entlassung trifft ein Richter der Strafvollstreckungskammer nach einem Gespräch mit dem Häftling. Auch die Staatsanwaltschaft und die Justizvollzugsanstalt müssen grünes Licht geben. In der JVA Bayreuth berät eine Konferenz aus Psychologen, Sozialarbeitern, Beamten und Abteilungsleitern, wer früher raus darf, sagt Kerscher. Allerdings liegen sie nicht immer richtig mit ihrer Einschätzung, räumt sie ein. "Man sagt, dass ungefähr zwei Drittel der Gefangenen im Erstvollzug nicht aus der Bewährung wiederkommen." Ein Drittel schafft es also nicht, die Bewährungsauflagen einzuhalten. Allerdings sei diese Größenordnung "ganz grob". Es gebe bisher keine Statistiken. Erst seit Kurzem liefen Erhebungen dazu.

"Egal ob man ihn mag oder nicht"

Uli Hoeneß' Entlassung nach der Hälfte der Haftzeit kommentiert der Pressesprecher der Bayreuther Gerichte nur vorsichtig. "Ich kenne die Akten nicht." Aber: "Die besonderen Umstände haben wir, egal ob man ihn mag oder nicht." Hoeneß sei das erste Mal im Gefängnis, kehre in eine gesicherte Situation zurück, habe einen Job. "Das ist nicht der Standard-Straftäter." Die Entscheidung, ihn auf Bewährung zu entlassen, müsse sich an den rechtlichen Vorgaben orientieren. "Es gibt keinen Promi-Bonus."

Das Gefängnis in Bayreuth

In der Justizvollzugsanstalt in St. Georgen sitzen Strafgefangene im Erstvollzug von einem Jahr bis zu acht Jahren ein, auch einige mit geringerer oder höherer Strafzeit oder in Untersuchungshaft. Das Gefängnis hat Platz für 513 einzeln und 398 gemeinschaftlich untergebrachte Häftlinge. Die Taten, die zur Verurteilung führten, waren im Jahr 2014 bei insgesamt 874 Gefangenen zu 28 Prozent Rauschgiftdelikte, zu 25 Prozent Körperverletzung und Tötung, zu 23 Prozent Eigentumsdelikte, zu elf Prozent Sittlichkeitsdelikte und zu 13 Prozent andere Straftaten.

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