Zwei junge Mädchen missbraucht

Von Moritz Kircher
Symbolfoto: Peter Steffen / dpa Foto: red

Er bot einem achtjährigen Mädchen ein Bonbon an und zerrte sie dann mit Gewalt in seine Wohnung, wo er ihr unter die Kleidung fasste. Er lockte ein siebenjähriges Mädchen in seine Wohnung, zog ihr Hose und Unterhose aus und fasste ihr zwischen die Beine. Für diese Taten vor rund zwei Jahren wurde ein 76-jähriger Mann aus dem Landkreis Bayreuth nun zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

 
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In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bayreuth versucht Richter Torsten Meyer zu ergründen, wie stark eine etwaige pädophile Neigung beim Angeklagten ist. "Ist sowas mit Kindern seit 2014 noch einmal vorgekommen?" Der Mann sitzt regungslos und gebeugt auf der Anklagebank und schweigt. "Haben Sie die Frage verstanden?", will der Richter wissen. Der Verteidiger antwortet, dass die Familie seit Bekanntwerden der sexuellen Übergriffe ein Auge auf den Mann habe.

"Haben Sie eine Affinität zu Kindern?"

Später fragt Richter Meyer noch einmal: "Haben Sie eine Affinität zu Kindern?" Wieder schweigt der Angeklagte. Diesmal aber nur kurz. Dann sagt er: "Ja."

Die Taten hat er bereits vor der Gerichtsverhandlung zugegeben. Das ersparte den beiden Mädchen, die ihm zum Opfer gefallen waren, eine Aussage im Prozess - wodurch der Angeklagte einer Gefängnisstrafe entging. Auch die Tatsache, dass er bereits eine Therapie begonnen hat, legte das Gericht zu seinen Gunsten aus.

Ein Alkoholentzug reicht dem Gericht als Therapie nicht aus

Doch mit der bisherigen Therapie gaben sich Gericht und Staatsanwaltschaft nicht zufrieden. Denn dabei handelt es sich nach Ausführungen des Verteidigers um einen Alkoholentzug. Sein Mandant trinke regelmäßig Bier. Zwei bis drei Flaschen am Tag. Beide Taten habe der Angeklagte unter Alkoholeinfluss begangen. "Bei zwei bis drei Bier am Tag sehe ich die Alkoholabhängigkeit nicht im Vordergrund", sagt der Staatsanwalt in Verhandlung.

Auch der Richter wundert sich, dass der Angeklagte nach seinen Taten noch keine Therapie gesucht hat, die sich gezielt mit seinen offenbar vorhandenen pädophilen Neigungen befasst. Zwei bis drei Bier am Tag bezeichnet Meyer als "kein abnormes Trinkverhalten". Er glaube nicht, dass es zwischen dem Alkoholkonsum und den sexuellen Übergriffen einen direkten Zusammenhang gebe.

2000 Euro für den Kinderschutzbund Bayreuth

In den Plädoyers waren sich alle einig. "Der Angeklagte ist gottseidank geständig", sagte der Staatsanwalt. Damit erspare er den Opfern eine weitere Aussage. "Das ist entscheidend, ob eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt." Das, und dass der 76-Jährige zeitlebens bis zu seinen Taten nie straffällig geworden sei. Der Verteidiger schloss sich dieser Argumentation an.

Das tat schließlich auch das Schöffengericht und urteilte: zwei Jahre Gefängnisstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro an den Kinderschutzbund Bayreuth zahlen und eine Sexualtherapie machen. Und er muss nachweisen, dass er tatsächlich, wie angekündigt, zu seiner Lebensgefährtin zieht. Denn dort stehe er unter sozialer Kontrolle.

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