Im letzten Absatz des orthografisch und grammatikalisch nicht fehlerlosen Schreibens wird klar: Da schreibt mit Sicherheit nicht das Finanzamt München. Wörtlich heißt es: „Da der neue Besitzer in das von Ihnen geräumte Gebäude, nach vollständiger Desinfezierung, einen internationalen und weltberühmten Männerklub eröffnen wird, bitten wir Sie darauf zu achten, dass die von Ihnen hinterlassene braune Verfärbungen an den Wänden ebenfalls neu gestrichen werden müssen.“