Die Gustav-Adolf-Straße war im Jahr 2009 im Bereich von der Cosima-Wagner-Straße bis zur Kreuzung der Zeppelinstraße saniert worden. Die Stadt hatte den Kanal erneuert und dabei auch den 60 Jahre alten Belag neu gemacht. Nach der SABS, der Straßenausbaubeitragssatzung, erhob die Stadt Beiträge. Eine Anwohnerin zog den Ausbaubeitrag von 1600 Euro insgesamt in Zweifel und bevollmächtigte ihren Vater, einen Rechtsanwalt, die Frage der Rechtsmäßigkeit der Beiträge vor Gericht prüfen zu lassen.