Zu wenige Anwohner zahlen zu viel

Von Manfred Scherer
Die Anwohner der Gustav-Adolf-Straße, die jenseits der Zeppelinstraße wohnen, hätten nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts für den Ausbau im vorderen Teil der Gustav-Adolf-Straße mitbezahlen müssen.⋌ Foto: Andreas Harbach Foto: red

24 Anwohner der Gustav-Adolf-Straße haben zu viel an Straßenausbaubeiträgen berappt. Das ist ein Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht (VG). Eine Anwohnerin hatte mit ihrer Klage den Wegfall der gesamten Gebühr erreichen wollen – das Urteil des VG aber hat für Anwohner und für die Stadt weitere Folgen.

 
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Die Gustav-Adolf-Straße war im Jahr 2009 im Bereich von der Cosima-Wagner-Straße bis zur Kreuzung der Zeppelinstraße saniert worden. Die Stadt hatte den Kanal erneuert und dabei auch den 60 Jahre alten Belag neu gemacht. Nach der SABS, der Straßenausbaubeitragssatzung, erhob die Stadt Beiträge. Eine Anwohnerin zog den Ausbaubeitrag von 1600 Euro insgesamt in Zweifel und bevollmächtigte ihren Vater, einen Rechtsanwalt, die Frage der Rechtsmäßigkeit der Beiträge vor Gericht prüfen zu lassen.

Gebühr ist grundsätzlich gerechtfertigt

Die 4. Kammer des VG unter Vorsitz von Angelika Janßen ließ keinen Zweifel daran, dass Beitragsforderung der Stadt gegen die Anwohner gerechtfertigt seien. Die Notwendigkeit einer Straßensanierung liege im Ermessen einer Kommune, zumal es im vorliegenden Fall mit Fotos nachgewiesen sei, dass die Gustav-Adolf-Straße vor der Erneuerung rissig und löchrig gewesen sei. Das Argument, die Erneuerung sei nicht nötig gewesen, werde durch ein Gegenargument aufgewogen: dass man durch die Erneuerung nun auf Jahre Sicherheit habe, keine Gebühren mehr zahlen zu müssen.

Kernthema des Prozesses war jedoch ein anderes. Laut der Vorsitzenden habe die Stadt bei der Festsetzung der Gebühren die Frage „Wo beginnt die Straße und wo hört sie auf?“ nicht korrekt beantwortet, sprich: Die Anwohner der Gustav-Adolf-Straße, die jenseits der Zeppelinstraße wohnen und vor deren Türen im Jahr 2009 die Fahrbahn nicht erneuert worden war, hätten nach der derzeit gültigen Rechtsprechung ebenfalls einen Straßenausbaubeitrag zahlen müssen. Die Folge für die Klägerin: Ihr Ausbaubeitrag wurde um rund 300 Euro reduziert.

Nachforderung kommt wegen Verjährung nicht mehr in Frage

Vertreter der Stadt, im Prozess angeführt von Rechtsdirektorin Ruth Fichtner, argumentierten erfolglos, dass der „hintere“ Abschnitt der Straße im realen Leben wenig mit dem vorderen Abschnitt zu tun habe. Fichtner sagte am Rand des Prozesses auf Anfrage, eine Gebührennachforderung für Anwohner, die jenseits der Zeppelinstraße wohnen, komme wohl aus Gründen der Verjährung nicht mehr in Betracht.

Was das Urteil im Umkehrschluss heißen könnte: Sollte je einmal in der Gustav-Adolf-Straße jenseits der Zeppelinstraße Straßenausbaugebühren anfallen, müsste die Stadt von den 24 Anwohnern im „vorderen“ Straßenabschnitt gebühren für den „hinteren“ Abschnitt verlangen.

Ob die 23 übrigen Anwohner des „vorderen“ Straßenabschnitts möglicherweise eine Rückzahlung der zu viel erhobenen Gebühren erwarten können, ist unklar. Der Pressesprecher der Stadt, Joachim Oppold, erklärte auf Anfrage, man werde dieses Problem in der Verwaltung diskutieren, wenn das VG-Urteil schriftlich vorliege.

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