Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer Nima Garous-Pour seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Konzeptkünstlerin aus New York und ihre Anwälte sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.