Zwei Standorte zeigen, was Bayreuth andernfalls blühen könnte. In beiden Fällen hatten Arbeitsgerichte das Geschäftsgebaren kritisiert -- soweit sie es überhaupt durchschauen konnten. Da ist zum einen das Möbelhaus Rück in Oberhausen. Lutz hatte das Haus gekauft, zwei Tochterfirmen gegründet, mit der Führung beauftragt und nach einem halben Jahr beiden wieder den Auftrag entzogen. Mit der Folge, dass deren Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt werden konnten. Die Regeln eines Betriebsüberganges samt Beschäftigungsgarantie hätten nur für den ersten Fall, also die Gründung der beiden Tochterfirmen, gegolten, erklärte ein Anwalt des Möblers. Man muss kein Schelm sein, um Böses dabei zu denken. Der Anwalt selbst hatte den Möbelriesen damals vor Gericht als Unternehmen ohne Mitarbeiter bezeichnet und Medienberichten zufolge ganz unverhohlen gesagt: "Ohne Mitarbeiter brauche ich mir über Arbeitsrecht keine Gedanken zu machen.“ Widerlich nennt Verdi-Experte Dirk Nagel das. Wer mag es ihm verdenken.