Wohnpark: Wasser darf eingeleitet werden

Von Renate Allwicher
Balthasar-Neumann-Park am 31.05.2016. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Es gibt Neues von der Wohnanlage Balthasar-Neumann-Park. Dort muss Wasser abgepumpt werden, um die Fundamente zu schützen (der Kurier berichtete). Der Bauherr erstritt dafür vor Gericht eine Einleitgenehmigung. Nun erteilten Stadt und Wasserwirtschaftsamt einen entsprechenden Bescheid. „Ein Meilenstein“, sagt André Langmann, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Bayreuth. Er hofft, dass auf dieser Grundlage das „Schauerspiel“ bald ein Ende habe.

 
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„Die wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt das Abpumpen von Grund- und Sickerwasser auf dem Areal der Wohnanlage“, erklärt Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt Bayreuth. Die Erlaubnis sei zunächst auf zehn Jahre beschränkt und mit einer jährlichen Berichtspflicht verbunden. „Das ist ganz normal und völlig in Ordnung“, sagt Langmann dazu: Solche Sachverhalte werden alle fünf oder zehn Jahre angeschaut und Veränderungen in einem neuen Bescheid berücksichtigt. „Wenn sich zum Beispiel die Pumpmengen reduzieren sollten, würden sich auch die Gebühren reduzieren.“ Endgültig sei hingegen das Gerichtsurteil, dass die Einleitgenehmigung zu erteilen ist. „Das muss die Stadt ewig respektieren.“

Keine angenehme Nachricht für die Nachbarn des Wohnparks. Die machten sich bereits in der Vergangenheit große Sorgen, dass durch das Abpumpen des Wassers der Grundwasserspiegel sinkt und ihre Häuser Schaden nehmen. Der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft, Markus Patrick Keil, hatte das der Stadt bereits bereits in einem Brief mitgeteilt.

Sechs Kubikmeter täglich - macht 150 000 Euro für 50 Jahre

„Die Erlaubnis gestattet das Abpumpen von jährlich maximal 2500 Kubikmeter Wasser“, sagt Oppold. Es handele sich dabei hauptsächlich um Grundwasser, in geringerem Umfang um Sickerwasser. Langmann rechnet damit, sechs Kubikmeter Wasser pro Tag ins Kanalsystem einleiten zu müssen, das entspricht pro Jahr knapp 2200 Kubikmetern. Die Kosten für einen Kubikmeter betragen circa 1,30 Euro. „Hochmultipliziert auf die Lebensdauer der Anlage, hier werden 50 Jahre veranschlagt, ergibt das einen Betrag von etwas unter 150 000 Euro“, sagt Langmann. Hinzu kommen die Kosten für Wartung und Erneuerung der Pumpanlage. Diese Kosten würden zurzeit ermittelt. „Das ergibt dann einen Gesamtbetrag, den die Wohnungsbaugesellschaft auf einem Treuhandkonto oder bei der Stadt oder bei der Hausverwaltungsgemeinschaft hinterlegen wird.“

Wohnungsbaugesellschaft will auf den Kosten nicht sitzen bleiben

Kosten, auf denen die Wohnungsbaugesellschaft nicht sitzen bleiben will. „Wir haben gegenüber den Käufern der Wohnungen  erklärt, dass wir selbstverständlich für die Kosten dauerhaft aufkommen werden. Jetzt ist es an uns, all diese Sachverhalte mit den ehemaligen Auftragnehmern, die für die Fehlplanung verantwortlich sind, zu klären, so dass die Verursacher in Regress genommen werden“, sagt Langmann. In erster Linie betreffe das die Versicherer des Architekten. Um die Voraussetzungen für das Abpumpen zu schaffen habe die Wohnungsbaugesellschaft bislang bereits Zusatzkosten von über einer Million Euro zu verzeichnen. Weil weder mit einer wasserdichten Wanne gebaut wurde, noch die Drainagen baurechtskonform ausgeführt wurden, musste unter anderem das Fundament sämtlicher Häuser erneut freigelegt werden – und dies, nachdem viele der über 80 Eigentümer bereits eingezogen waren.

Zivilrechtsprozess mit Streitsumme 13,6 Millionen Euro

Um noch viel mehr Geld geht es in einem noch anstehenden Zivilrechtsprozess, in dem die Wohnungsbaugesellschaft von den Käufern auf 13,6 Millionen Euro verklagt wurde – vor dem Hintergrund, dass Schäden am Fundament unter Umständen zu einem Teilabriss führen könnten. „Ich gehe davon aus, dass das Urteil über die Einleitgenehmigung hier substanzielle Auswirkungen trägt, ein Teilabriss ist jetzt ja obsolet“, sagt Langmann. Der noch ausstehende Prozess ist Teil des Szenarios, das er als „Schauerspiel“ bezeichnet. Der Ärger, den die Käufer hatten, gehört genauso dazu wie die Auseinandersetzung mit diversen Versicherungen. Langmann: „Die Wohnungsbaugesellschaft hatte aus diesem Grund seit geraumer Weile keine Luft für Neugeschäfte. Wir sind kein Großkonzern und müssen das überstehen. Es ist eine echte Herausforderung, aber jetzt hoffen wir auf ein versöhnliches Ende.“

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