„Die wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt das Abpumpen von Grund- und Sickerwasser auf dem Areal der Wohnanlage“, erklärt Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt Bayreuth. Die Erlaubnis sei zunächst auf zehn Jahre beschränkt und mit einer jährlichen Berichtspflicht verbunden. „Das ist ganz normal und völlig in Ordnung“, sagt Langmann dazu: Solche Sachverhalte werden alle fünf oder zehn Jahre angeschaut und Veränderungen in einem neuen Bescheid berücksichtigt. „Wenn sich zum Beispiel die Pumpmengen reduzieren sollten, würden sich auch die Gebühren reduzieren.“ Endgültig sei hingegen das Gerichtsurteil, dass die Einleitgenehmigung zu erteilen ist. „Das muss die Stadt ewig respektieren.“