Wohin mit anerkannten Flüchtlingen?

Von Moritz Kircher
Wenn ein Asylbewerber in Deutschland anerkannt ist, dann muss er sich eine eigene Wohnung suchen. Foto: Paul Zinken/dpa Foto: red

Immer mehr Asylbewerber werden anerkannt. Dann müssen sie eigentlich raus aus den Gemeinschaftsunterkünften und sich eine eigene Wohnung suchen. Das könnte vor allem auf dem Land schwierig werden, wo es im Vergleich zu Städten weniger Mietwohnungen gibt. Die Landräte in der Region befürchten eine Flüchtlingswelle nach der Flüchtlingswelle. Probleme sehen sie auch beim Familiennachzug.

 
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Ein Asylbewerber, dessen Antrag anerkannt wurde, muss sich eine eigene Wohnung suchen. Irgendwann müssen sie raus aus der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Und wenn es hart auf hart kommt, stehen sie auf der Straße. Dann sind die Bürgermeister dafür zuständig, für die Menschen übergangsweise eine Bleibe zu finden.

Landrat Hübner: Keinen Flüchtling auf die Straße setzen

Auf dieses Problem hatte der Himmelkroner Bürgermeister Gerhard Schneider bereits im März bei einer Unterredung von oberfränkischen Bürgermeistern mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann aufmerksam gemacht. "Ich müsste zehn bis 15 Wohnungen pro Jahr zur Verfügung stellen", sagte Schneider im März bei dem Termin in Hirschaid (Landkreis Bamberg). "Die habe ich nicht."

Der Landkreis Bayreuth hat einen Vertrag mit der Caritas, die anerkannten Flüchtlingen bei der Wohnungssuche hilft. "Sie finden schon Wohngungen", sagt Landrat Hermann Hübner im Gespräch mit dem Kurier. Er will auf keinen Fall, dass Bürgermeister obdachlos gewordenen anerkannten Flüchtlingen eine Unterkunft suchen müssen. Es werde kein Flüchtling aus einer Gemeinschaftsunterkunft rausgeworfen, der dann auf der Straße stehe. "Das wäre nicht vertretbar", sagte der Landrat. "Da würden wir die Probleme nur auf andere verschieben."

Staatsregierung plant Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Die Staatsregierung plant eine Wohnsitzauflage für Asylsuchende. Wenn anerkannte Flüchtlinge von Sozialleistungen abhängig sind, soll ihnen der Wohnsitz vorgeschrieben werden können. Die Staatsregierung will damit verhindern, dass die Flüchtlinge in Ballungsräume strömen. Das Innenministerium sieht in der Wohnsitzauflage "eine Art Steuerungsfunktion". Anerkannte Flüchtlinge sollen nicht in "Ballungsgebiete ziehen, deren Wohnungsmärkte ohnehin in der Regel angespannt sind".

In einer aktuellen Pressemitteilung kritisiert der Bayerische Gemeindetag das Vorhaben der Staatsregierung. Der Gesetzentwurf sieht zwar nicht vor, dass die Flüchtlinge in den Orten bleiben müssen, in denen sie auch in der Gemeinschaftsunterkunft gelebt haben. "Dann würden wir die Gemeinden im Regen stehen lassen, die schon viele Asylsuchende aufgenommen haben", sagt Johann Keller vom Bayerischen Landkreistag. Vielmehr sollen die Regierungsbezirke und Landkreise die Möglichkeit bekommen, die Menschen gleichmäßig auf alle Gemeinden neu zu verteilen. „Diese beabsichtigte Regelung läuft aber ins Leere, wenn vor Ort keine Wohnung zur Verfügung steht“, befürchtet Gemeindetagspräsident Uwe Brandl.

Familiennachzug: Wer kommt da nach?

Bei einer gemeinsamen Dienstbesprechung haben sich die Landräte und die beiden Regierungspräsidenten aus Ober- und Unterfranken in Bayreuth zum Thema Asyl ausgetauscht. "Die Städte und Gemeinden haben bei der Erstaufnahme der Flüchtlinge enormes geleistet", sagte die oberfränkische Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz bei einem anschließenden Gespräch mit dem Kurier. 

Nachdem nun zunehmend Asylanträge anerkannt werden, gehen die hiesigen Landräte auch davon aus, dass immer mehr Flüchtlinge ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen wollen. Bei der Dienstbesprechung äußerte der unterfränkische Regierungspräsident Paul Beinhofer die Befürchtung, "dass viele Menschen eine zu geringe Überprüfung erfahren". Sprich: Man wisse nicht genau, wer da ins Land geholt werde. "Wir müssen damit umgehen", sagte der Wunsiedeler Landrat Karl Döhler. "Aber wir hätten schon gerne mehr Informationen."

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