Windrad-Abstandsregel verfassungsgemäß

Am Montag wird das Urteil zur 10H-Abstandsregelung für Windräder verkündet. Foto: Patrick Pleul/dpa Foto: red

Das Urteil ist gesprochen, der Streit geht weiter: Rein rechtlich sind die Einschränkungen der CSU für neue Windräder in Ordnung - das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Politisch aber bleibt es beim Oppositions-Vorwurf an die CSU, die Energiewende zu torpedieren.

 
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Die von der CSU durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung verstoßen nicht gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtags-Opposition zurück. Damit bleibt es also bei den massiven Einschränkungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen - wobei Gemeinden eine Abweichung von der Regel beschließen können. Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen sind das also zwei Kilometer.

Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Richter argumentierten so: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden - auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe - und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben.

Die Verfassungsrichter folgten also nicht der Argumentation der Kläger, mit der „10H“-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht. Faktisch allerdings ging der Windkraftausbau infolge der Regelung in Bayern zurück.

Staatsregierung und Landtags-CSU begrüßten den Urteilspruch, die Opposition reagierte enttäuscht und entsetzt - und warf der CSU umso schärfer vor, der Energiewende in Bayern den Garaus zu machen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs schaffe jetzt Rechtssicherheit, erklärte Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). „„10H“ trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen“, betonte sie. „Wenn vor Ort Konsens besteht, können Windenergieanlagen auch näher an Wohngebäuden gebaut werden. So gestalten wir die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern.“ Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Josef Zellmeier, sagte: „Wir haben den politischen Spielraum ausgenutzt, aber nicht überschritten.“ Und Bayern liege bei der Energiewende gut im Rennen.

Grünen-Landeschef Eike Hallitzky griff die CSU dagegen scharf an. „Das ist ein energiepolitischer Amoklauf, der für rechtlich zulässig erklärt wurde“, sagte er. Der politische Kampf werde härter werden. Die SPD-Energieexpertin Natascha Kohnen sagte über die Folgen des Urteils, nun sei „Feierabend“ mit der Windkraft in Bayern. Und auch Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte voraus, es werde nun keinen substanziellen Ausbau der Windkraft im Freistaat mehr geben.

Lediglich eine Regelung im „10H“-Gesetz erklärte das Gericht für verfassungswidrig und für nichtig: die Verpflichtung für Gemeinden, die geringere Mindestabstände durchsetzen wollen, auf eine einvernehmliche Lösung mit den Nachbargemeinden hinzuwirken. Hier habe der Freistaat seine Gesetzgebungsbefugnis überschritten.

dpa

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