Die von der CSU durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung verstoßen nicht gegen die bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtags-Opposition zurück. Damit bleibt es also bei den massiven Einschränkungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen - wobei Gemeinden eine Abweichung von der Regel beschließen können. Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen sind das also zwei Kilometer.