Es geht um die Existenz der Jagdgenossenschaft
Der Beklagte argumentierte vor Gericht, der Aufwand für das Aufstellen und die Wartung eines Zaunes seien ihm nicht zuzumuten. Im streitigen Fall ging es um einen 2,3 Kilometer langen Zaun. Aufstellen allein reiche nicht. Der Zaun müsse auch kontrolliert werden. Und mehrmals im Jahr müsse das Gras unter dem Zaun geschnitten werden, damit das hoch wachsende Gras den Strom nicht ableite und damit die Batterie leer saugt.
"Bis auf zwei Jagdgenossen haben das alle gemacht", argumentierte Müller vor Gericht. Wenn künftig mehr Mitglieder sich aus dieser Verantwortung zögen und dadurch die Wildschäden immer größer würden, "geht es um die Existenz der Jagdgenossenschaft". Der Richter folgte weitgehend der Argumentation der Klageseite. Im Urteil wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass sich die Jagdgenossenschaft und ihr beklagtes Mitglied die Kosten hälftig teilen werden.
Kosten nicht auf die Allgemeinheit abwälzen
Ein Urteil, mit dem Müller zufrieden wäre. Denn davon erhofft er sich eine Signalwirkung: Wer sich seiner Verantwortung entzieht, kann die Kosten für Wildschäden nicht auf die Allgemeinheit der Genossenschaft abwälzen. "Jeder soll wissen, dass man etwas dafür tun muss, um die Wildschäden gering zu halten", sagt der Genossenschaftsvorsitzende im Kurier-Gespräch. Auf lange Sicht helfe aber nur eines: mehr Wildschweine jagen. Da dürfe sich der Jagdverband auf Dauer effektiveren Methoden nicht verschließen.