Es hakt noch an einigen Stellen
Besonders der neue Geschäftsverteilungsplan habe zu der Entscheidung beigetragen, so Lautner. Anfang 2016 sollte seine Umsetzung beginnen. „Aber es hakt noch an einigen Stellen“, sagt er. Vor allem die räumliche Umsetzung funktioniere noch nicht. „Und das zieht einen Rattenschwanz nach sich“, erklärt er. Das und die normale Arbeit – das belaste einfach zu sehr. Lautner hat seine persönlichen Konsequenzen gezogen und wechselt zum Ende des Monats seinen Arbeitsplatz. Hat das mit einer angespannten Situation im Rathaus zu tun? Lautner antwortet diplomatisch: „Wenn man nach 23 Jahren gute Kollegen verlässt, an der neuen Stelle keinen Mehrverdienst hat, der Weg zur Arbeit künftig weiter ist und einem die eigentliche Arbeitsaufgabe gut gefallen hat – dann kann sich das jeder selbst überlegen.“
Bis zur Neuwahl eines Personalrates führe das bisherige Gremium kommissarisch sein Amt weiter und stehe auch als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Neuwahl werde zeitnah in die Wege geleitet, so Lautner. Sollte das nicht geschehen, habe die Dienststelle oder die Gewerkschaft die Möglichkeit eine Neuwahl in die Wege zu leiten.
Angelegenheit des Personalrates
„Entscheidungen von Mitgliedern des Personalrats, die ihre Person betreffen, sind deren höchstpersönlichen Entscheidungen, die ich akzeptiere, jedoch nicht kommentiere“, so Bürgermeister Uwe Raab in einer Stellungnahme auf Kurier-Nachfrage. Grundsätzlich sei die Institution Personalrat für ihn ein wichtiger Bestandteil, um individuelle, vor allem aber auch gemeinschaftliche Interessen der Mitarbeiterschaft gegenüber der Dienststelle zu vertreten.
Die Neuwahl des Personalrats werde nun nach den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung dazu durchgeführt, so Raab weiter. „Das ist aber eine Angelegenheit des Personalrats selbst, auf die die Dienststelle keinen Einfluss hat“, sagt er. Nach dem Personalvertretungsgesetz habe die Dienststelle aber eine gesetzliche Unterstützungspflicht. Das heißt, sie müsse dafür Sorge tragen, dass ein Wahlvorstand gebildet wird, der die Wahl dann durchführt. „Diese Pflicht wird die Stadt Pegnitz selbstverständlich erfüllen“, so der Bürgermeister.
Haben die Rücktritte mit den Querelen um den neuen Geschäftsverteilungsplan zu tun? Raab: „Nein.“
Lesen Sie hierzu auch den Artikel Pegnitz: Rechtsaufsicht prüft Raab-Papier.