Illegale Entsorgung von Abfall im Wald bei Gemeinschaftsscheune Wieder Müll abgelagert

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Es gibt in Funkendorf (Gemeinde Prebitz) wieder eine Stelle, an der illegal Müll abgelegt wird. Foto: Frauke Engelbrecht Foto: red

In der Gemeinde Prebitz ist erneut eine Stelle entdeckt worden, an der illegal Müll entsorgt wird. In Funkendorf, im Waldstück hinter der Gemeinschaftsscheune am Ortseingang, werden auf einem gemeindlichen und einem privaten Grundstück Grüngut und noch mehr abgelegt. Der Gemeinderat besichtigte bei einem Ortstermin die Stelle. Erst vergangenes Jahr war am Funkenberg illegal Müll abgelagert worden.

 
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Noch kurz bevor die Gemeinderäte am Montagabend zu dem Termin eintreffen, schiebt eine Anwohnerin ihre volle Schubkarre mit Gartenabfällen in das Waldstück hinein und kommt kurz darauf mit der leeren Schubkarre wieder zurück.

Mittlerweile viel zugewachsen

„Hauptsächlich werden Kompost und Sägespäne abgelagert“, sagt Bürgermeister Hans Freiberger. Zum Teil liegt der Abfall auf dem gemeindlichen Grundstück, zum Teil auch auf dem Privatgrund. Dessen Besitzer hat sich bereits über dieses Vorgehen bei der Gemeinde beschwert. Früher war an dieser Stelle ein Steinbruch, so der Bürgermeister weiter. Es sollen unter anderem auch Waschmaschinen dort liegen, mittlerweile ist viel zugewachsen. Vereinzelt ist jetzt auch Bauschutt zu sehen.

„Man muss ihnen sagen, dass sie das nicht dürfen“, sagt Helmut Pezolt, selbst Funkendorfer. Er sieht den Vorfall als nicht so wesentlich an. Es seien größtenteils ja schon Eschen über die Stelle gewachsen und kaum noch etwas zu sehen.

Nicht auf dem Gelände graben

Dieter Rodler schlägt vor, die Stelle abzusperren und ein Verbotsschild „Ablagerungen jeder Art“ anzubringen. „Ich tät da nicht so rum; wer weiß wie viele solcher Deponien es noch gibt“, stellt er klar. Er spricht sich auch dafür aus, auf dem Gelände nicht groß zu graben.

Auch zweiter Bürgermeister Günther Raimund ist für die Anbringung eines solchen Schildes, auf dem angekündigt sein solle, dass Zuwiderhandlungen eine Geldstrafe nach sich ziehen. „Es hat schon immer solche Stellen gegeben, an denen zum Beispiel Landwirte ihren Abfall entsorgt haben“, sagt er am Rande.

Erstmal nicht ans Landratsamt melden

Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Klaus Baumgärtner, stellt in den Raum, ob der Vorfall an das Landratsamt zur weiteren Veranlassung gemeldet werden soll. Dies hält das Gremium erst mal nicht für notwendig.

Im vergangenen Jahr hatte ein Bürger beim Landratsamt Anzeige wegen illegaler Müllablagerungen am Tiefen Graben am Funkenberg gegen Unbekannt gestellt. An drei Stellen auf zwei gemeindlichen Grundstücken waren größere Mengen Bauholzabfälle, Sägespäne, Heckenschnitt, Brandrückstände von Sonnenwendfeuern, Eisenschrott, Bauschutt sowie Grüngut rechtswidrig abgelagert worden. Bei einem Ortstermin stellte das Landratsamt fest, dass mit dem Heckenschnitt versucht wurde, die Ablagerungen zu bedecken und Gräben zu verfüllen.

Empfindliche Geldbußen

Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, so die Behörde damals, da solche Abfälle nur an dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden dürfen.

Empfindliche Geldbußen wurden angedroht, da gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen und das Landschaftsbild verunstaltet wurde. Die Gemeinde ließ die Ablagerungen schließlich entfernen und sachgerecht entsorgen. Dabei entstanden Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro.

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