Kommt es am Morgen zu Blitzeis, und Arbeitnehmer kommen deshalb zu spät zur Arbeit, ist das kein Problem. „Das ist nicht vorhersehbar, da muss niemand Konsequenzen fürchten“, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Anders ist die Situation, wenn Schneefall und Eisglätte bereits am Vorabend angekündigt sind und mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Hier müssen Beschäftigte alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um trotz der Witterungsbedingungen pünktlich bei der Arbeit zu sein. Sonst liegt eine Vertragsverletzung vor, für die sie im schlimmsten Fall abgemahnt werden können.
Wetter-Verspätung: Abmahnung möglich
Redaktion 25.11.2015 - 14:49 Uhr