Wenn die Inkassofirma droht

Von Andreas Gewinner
Ominöse Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens wie sie ein Bischofsgrüner vor kurzem in der Post hatte: Was tun? Foto: Andreas Gewinner Foto: red

Eine Zahlungsaufforderung über 90 Euro für eine „kostenpflichtige Serviceleistung“ über den eigenen Telefonanschluss, zahlbar an eine Inkassofirma in Tschechien – diesen Brief hatte ein Bischofsgrüner vor wenigen Tagen in der Post. Wer überlegt da nicht zumindest für einen Moment, ob er nicht bei einem vergangenen Anruf versehentlich bei einer überteuerten Hotline gelandet ist?

 
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Doch das Schreiben ist ganz offenkundig ein Betrugsversuch. Laut Peter Müller, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, handelt es ich um eine „Masche, die es schon länger gibt, das taucht wellenmäßig immer mal wieder auf“. Diesmal ist es die Firma „A. S. N. P.“, an die der „Dienstleister“ seine angebliche Forderung abgetreten hat und die höflich aber bestimmt zur Zahlung binnen acht Tagen aufruft: „Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist geraten sie in Verzug mit den entsprechenden Verzugsfolgen.“ Eine Bankverbindung wird nicht angegeben, nur eine Postfachadresse in Zbiroh, Tschechien: „Zahlen Sie sicher und bequem per Einschreiben.“

Für einen Betrugsversuch, so Müller, spreche auch, dass Formulierungen aus der Zahlungsaufforderung identisch sind mit denen aus zurückliegenden Betrugsversuchen. Laut Müller sind Anzeigen wegen Betrugs gegen die erwähnte Firma in Oberfranken noch nicht bekannt, wohl aber im restlichen Bayern.

Ein solches Schreiben kann prinzipiell jeder erhalten, dessen Telefonnummer in Verbindung mit Namen und Adresse frei zugänglich ist. Für Betroffene ist die zweitbeste Möglichkeit, das Schreiben einfach zu ignorieren. Die Beste ist: „Wir empfehlen, es der Polizei zu melden, schließlich ist es eine Strafsache“, so Müller.

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