Fall Mollath: Wegen Meineides vor Gericht

 Foto: red

Der Fall Gustl Mollath lässt der Justiz in Bayern keine Ruhe. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Freispruch für den Nürnberger muss sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Regensburg ein ehemaliger Zeuge wegen Meineids verantworten. Er soll in dem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath sowohl vor dem Landgericht Regensburg im Juli 2014 als auch vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Juni 2013 falsch ausgesagt haben.

 
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Vor Gericht hatte er sogar einen Eid auf seine Aussage geschworen.

Mollath war im Sommer 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht war aber zu der Überzeugung gelangt, dass Mollath seine Frau misshandelt hat. Es konnte aber die Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen. Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach sieben Jahre zu Unrecht. Jahrelang hatte er um die Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft.

Bei dem jetzt angeklagten Mann handelt es sich um einen ehemaligen Freund des Ehepaares Mollath. Der Zahnarzt aus Bad Pyrmont (Niedersachsen) hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren über ein mutmaßliches Komplott der Ex-Frau von Mollath berichtet. In einem Telefonat habe diese ihm gesagt: «Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an.» Laut Anklage wusste der Zahnarzt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entsprach.

dpa

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