Ungerecht aber nicht zu ändern
Dass die derzeitige Wassersatzung aber nicht gerecht ist, das sehen auch Verwaltungsleiter Müller und Bürgermeister Harald Feulner (Freie Wähler) so. Müller sagt: „Heute würde man das so auch nicht mehr machen.“ Es sei aber zu schwierig, das System zu wechseln.
Das Wasser teurer machen?
Ein Lösungsvorschlag kommt von Manfred Barchentenbreiter (CSU): Die Gemeinde könnte den Wasserpreis erhöhen, dadurch Rücklagen bilden, und die Schieber zu erneuern. Bei 50000 Kubikmetern Wasser, die die Gemeinde jedes Jahr verkauft, müsste der Wasserpreis dafür zwölf Jahre lang um einen Euro angehoben werden, rechnet Verwaltungsleiter Müller vor. Jeder Haushalt würde so jährlich etwa 200 Euro mehr bezahlen. Georg Nützel (CSU) geht das zu weit. Er spricht sich gegen eine „unnötige“ Wasserpreiserhöhung aus. Und so stimmen außer Thorsten Fritsche, Gabi Bayerlein und Claus Hofmann (alle SPD) alle Gemeinderäte dagegen, das Problem zu lösen.
Zwei Ausnahmen
Die Mustersatzung für gemeindlichen Wasserversorger regelt, dass alle Leitungen zwischen der Versorgungsleitung und der ersten Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte Wasserzufuhr abgeschaltet werden kann, Eigentum der Gemeinde ist. Allerdings nur solange, wie die Gemeinden keine anderen Vereinbarungen treffen. Beim öffentlichen Wasserversorger Juragruppe heißt es auf Nachfrage: „Was unter öffentlichen Straßen liegt, obliegt der Unterhaltspflicht des Wasserversorgers.“ Und die Stadtwerke Bayreuth erklären: „Dort, wo uns das Netz gehört, kümmern wir uns bis zum Haus um die Wasserleitungen.“