Nicht nur, dass sie drei Jahrzehnte kostenloses Wasser nutzen konnten, sie kommen auch günstig davon. Denn ebenso gut könnte die Juragruppe ein Bußgeld erheben oder das abgezwackte Wasser schätzen und nachberechnen. Im Gegensatz dazu ist das, was die Bürger künftig für Gießwasser bezahlen müssen, ein Klacks.
Wasser abgestellt: kein Grund zum Meckern
Von Andrea Pauly 30.04.2016 - 13:35 Uhr