Zugunglück: Was wir (nicht) wissen

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Sechs Tage nach dem Zugunglück mit elf Toten bei Bad Aibling sind noch immer viele Fragen offen. Antworten werden von der Pressekonferenz der Ermittler an diesem Dienstag erwartet. Ein Überblick.

 
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Was wir wissen:

Am 9. Februar 2016 um 6.47 Uhr stoßen am Ortsende von Bad Aibling auf eingleisiger Strecke die Meridian-Züge 79505 Richtung Rosenheim und 79506 Richtung Holzkirchen frontal zusammen.

Infolge des Unglücks sterben elf Männer im Alter zwischen 24 und 59 Jahren, darunter die beiden Zugführer.

Bis auf ein Opfer aus Brandenburg stammen alle Toten aus der Region.

Nach letztem Stand werden 21 Zuginsassen schwer und 63 leicht verletzt.

Schon kurz nach Beginn der Ermittlungen heißt es, technisches Versagen scheide als Unglücksursache aus. Dies versichert am Montag noch einmal Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Bayerische Oberlandbahn (BOB) als Betreiber des auf der Bahnlinie fahrenden „Meridian“ setzt dort Elektrotriebwagen vom Typ „Flirt“ des Herstellers Stadler Pankow ein.

Die BOB ist ein Tochterunternehmen des französischen Konzerns Transdev.

Die BOB nutzt wie andere private Betreiber auch die Infrastruktur - Gleise, Signale etc. - der Deutschen Bahn (DB).

Die Unfallstrecke ist mit der „Punktförmigen Zugbeeinflussung“ (PZB) ausgestattet, die eine Zwangsbremsung auslöst, wenn ein Zug über ein rotes Hauptsignal rollt.

Die Haftung für den Zusammenstoß liegt nach Angaben von Reiserechtlern bei der BOB, mit der jeder Fahrgast beim Ticketkauf automatisch einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat.

Das gilt auch dann, wenn sich herausstellen sollte, dass ein Mitarbeiter der DB schuld am Unfall ist. Die BOB würde sich das Geld dann im sogenannten Innenverhältnis bei der DB zurückholen.

Die Höchstsumme für Entschädigungen beträgt unabhängig vom Verschulden für jede getötete oder verletzte Person 600 000 Euro oder eine Jahresrente von 36 000 Euro.

Liegt tatsächlich ein Verschulden eines Bahnmitarbeiters vor, gilt diese Höchstgrenze nicht. Dann kann es mehr Geld geben.

Nach der EU-Fahrgastrechteverordnung haben Angehörige von Todesopfern und Verletzten binnen 15 Tagen nach einem Unfall Anspruch auf einen Vorschuss von mindestens 21 000 Euro.

Was wir nicht wissen:

Nach wie vor äußern sich Staatsanwaltschaft und Polizei nicht zur Unfallursache. Erste Ergebnisse werden von einer Pressekonferenz an diesem Dienstag erwartet.

Die Frage ist, ob das Ausscheiden eines technischen Versagens automatisch menschliches Versagen bedeutet oder ob beide Faktoren zusammenspielen.

Offen ist zudem, ob aus dem Zugunglück von Bad Aibling Konsequenzen für die Sicherheit insbesondere auf eingleisigen Strecken gezogen werden.

Ungeklärt ist auch noch, wie hoch insgesamt der materielle Schaden des Unfalls ist.

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