Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Krankenversicherung Was sie über Krankenkassen wissen müssen

Diese drei Experten hatten am Lesertelefon viele Fragen zu beantworten (von links): Christian Hartmann, Tino Krahmer und Gerhard Holl. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Auch im kommenden Jahr müssen gesetzlich Krankenversicherte den Zusatzbeitrag allein zahlen. Ob man deshalb wechseln sollte und was dabei zu beachten ist, war nur ein Thema während unserer Telefonaktion. Gerhard Holl vom der AOK Bayern, Tino Krahmer vom Verband der privaten Krankenversicherung und Christian Hartmann vom Sozialverband VdK gaben außerdem Auskunft zu Leistungen privater Voll- und Zusatzversicherungen und darüber, was man als Rentner, Student oder Freiberufler wissen sollte. Im Folgenden eine Zusammenfassung.

 
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Kann ich als Rentner bei meinem Ehepartner familienversichert werden?

Das geht nur unter der Voraussetzung, dass Sie als Rentner nicht selbst versicherungspflichtig werden und Ihre Bruttorente monatlich 415 Euro nicht übersteigt.

Kann ich als Rentner in eine andere Krankenkasse wechseln, die fürmich besser erreichbar und ein wenig billiger ist?

Ja, ebenso wie Arbeitnehmer und andere gesetzlich Versicherte haben auch Rentner das Krankenkassen-Wahlrecht – Voraussetzung ist, dass Sie länger als 18 Monate bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert waren.

Mein Sohn war als Student bisher über meinen Mann privat versichert. Jetzt bekommt er einen Job. Bleibt er privat versichert?

Nein. Sobald Ihr Sohn einen sozialversicherungspflichtigen Job aufnimmt, wird er gesetzlich krankenversichert. Eine Privatversicherung ist erst dann möglich, wenn er über die Jahresentgeltgrenze kommt. Das dürfte mit seinem Anfangsgehalt noch nicht der Fall sein.

Ich bin seit Jahren privat krankenversichert, aber jetzt werden mir die Beitrags- erhöhungen zu viel. Würde es etwas bringen, die Versicherung zu wechseln?

Dies ist mit Vorsicht zu genießen, denn zum Einen verlieren Sie Ihre Altersrückstellungen und zum Anderen müssen Sie beim neuen Anbieter Gesundheitsfragen beantworten. Haben sich inzwischen Vorerkrankungen eingestellt, kann das zu Risikozuschlägen oder zur Ablehnung führen. Besser ist es, Ihre aktuelle Versicherung nach einem günstigeren Tarif zu fragen. Dann behalten Sie die Altersrückstellungen und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Senken lässt sich der Beitrag auch, indem Sie auf Leistungen verzichten, den Selbstbehalt erhöhen oder in den Standardtarif wechseln, dessen Leistungen sich an den gesetzlichen Kassen orientieren.

Ich habe ein äußerst günstiges Angebot für eine private Krankenversicherung. Kann ich die annehmen oder gibt es einen Haken?

Schauen Sie nicht nur auf den Beitrag. Es kann sich um ein gutes Einstiegsangebot halten, aber in den Folgejahren können die Steigerungen auf Sie zukommen. Gute Leistungen haben ihren Preis. Schauen Sie deshalb auch auf die Qualität der Beratung, auf die Möglichkeiten des Tarifwechsels und die der Änderung des Selbstbehaltes innerhalb der Versicherung. Sind Sie erst einmal lange in Ihrer Versicherung, können Sie womöglich kaum noch wechseln, weil sich beispielsweise Vorerkrankungen eingestellt haben.

Ich weiß zwar noch nicht, ob ich meine gesetzliche Kasse wechseln werde, wenn der Beitrag steigt, aber funktioniert das so einfach?

Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht, was den Wechsel relativ unproblematisch machen würde. Allerdings sollte Ihnen die Qualität einer Kasse erstes Kriterium sein – dazu gehören das Geschäftsstellennetz, die telefonische Erreichbarkeit, die Mitarbeiterkompetenz, die Schnelligkeit beim Bearbeiten von Anfragen oder Anträgen, die Hilfe bei der Facharztsuche oder dringenden Anliegen. Somit sollten Sie neben dem Preis vor allem den Service vergleichen.

Ich bin Rentnerin, freiwillig versichert und die Beitragssteigerungen meiner Krankenkasse übersteigen regelmäßig die Rentenerhöhungen. Kann das sein?

Das ist möglich, weil bei freiwillig versicherten Rentenbeziehern die Beitragsberechnung auf einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 968,33 Euro erfolgt. Diese steigt jeweils zum 1.1 eines  jeden  Jahres  unabhängig von der Erhöhung Ihrer individuellen Rente.

Ich stehe kurz vor der Rente. Wonach richtet sich, ob ich in der Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert werde?

Hier gilt die Neun-Zehntel-Regelung. Um Pflichtmitglied der Krankenversicherung  der  Rentner  zu werden, müssen Sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert  gewesen sein – ob als Pflichtmitglied, als beitragsfrei Familienversicherter oder freiwilliges Mitglied. Erreichen Sie diese 90 Prozent nicht, werden Sie freiwilliges Mitglied. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn es kommt hier auf jeden Tag an.

Ich bin Witwe geworden und muss jetzt Krankenkassenbeiträge zahlen. Ist das korrekt?

Ja, das hängt damit zusammen, dass Ihre Hinterbliebenenrente beitragspflichtig ist.

Wie werden die Beiträge bei freiwillig bzw. pflichtversicherten Rentnern berechnet?

Pflichtversicherte zahlen auf die Altersrente derzeit 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag. Weitere 7,3 Prozent übernimmt der Rentenversicherer. Freiwillig Versicherte müssen zusätzlich auf alle anderen Einkünfte – private Renten- oder Lebensversicherungen, Zinsen und Mieteinnahmen – den Kassenbeitrag allein, ohne Rentenversicherungsträger, zahlen. Dies gilt auch für die Pflegepflichtversicherung.

Ich bin privat krankenversichert und stehe kurz vor der Altersrente. Wie funktioniert das mit dem Zuschuss zu meiner Krankenversicherung?

Als Rentner erhalten Sie einen Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung in Höhe von maximal 7,3 Prozent zusätzlich zu Ihrer Bruttorente. Den Zuschuss beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 52, selbstständig und privat versichert. Kann ich in eine gesetzliche Kasse wechseln, wenn ich angestellt werde?

Bis zum Alter von 55 Jahren ist das noch möglich. Sie müssen allerdings Ihre Selbstständigkeit völlig aufgeben oder zumindest muss das Angestelltenverhältnis überwiegen. Wenn Sie unter der Jahresentgeltgrenze verdienen, müssen Sie sowieso wechseln und werden gesetzlich pflichtversichert.

Ich bin Mitte dreißig, habe noch inmal studiert und war freiwillig versichert. Derzeit bin ich arbeitslos. Was wird aus meiner Krankenversicherung?

Melden Sie sich beim Jobcenter arbeitssuchend. Wenn Sie Leistungen bekommen, werden Sie automatisch wieder pflichtversichert, und der volle Krankenversicherungsbeitrag wird vom Jobcenter übernommen.

Ich bin 60, mein ALG I läuft aus. Kann ich mich über die Krankenkasse meines Mannes familienversichern?

Das ist möglich, wenn Sie keine oder nur geringfügige Einnahmen haben. Beachten Sie, dass Sie aber keinen Krankengeldanspruch haben. Spätestens beim Renteneintritt wird dies erneut geprüft.

Ich werde demnächst arbeitslos und bekomme eine Abfindung. Muss ich darauf Beiträge zur Krankenkasse zahlen?

Abfindungen sind als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht beitragspflichtig. ⋌red

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