Wakeboarder ohne Genehmigung unterwegs

Von Moritz Kircher
Der Screenshot aus dem Video zeigt einen Wakeboarder auf dem Gewässer in der Eremitage. Quelle: O'Neill Foto: red

Junge Leute, die lässige Musik hören und lässigen Sport machen - für diese Zielgruppe stellt der Hersteller O'Neill Klamotten und Sportausrüstung her. Die neueste Kampagne: Weltklasse-Wakeboarder reisen durch Deutschland und surfen auf außergewöhnlichen Gewässern. Auch in der Eremitage und im Hofgarten in Bayreuth. Der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung war das Ganze zu lässig. Denn dort hat niemand nach einer Genehmigung für die Aktion gefragt.

 
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"Royal Winching" heißt das Video, bei dem professionelle Wakeboarder ihr Können auf den Bayreuther Gewässern zeigen. "Winch" ist englisch für die Seilwinde, mit der sich die Trendsportler übers Wasser ziehen lassen. Im Video geben sich die internationalen Spitzen-Wakeboarder Nico von Lerchenfeld, Carro Djupsjö, Dylan Miller, Steffen Vollert, Günther Oka und Joe Battleday ein Stelldichein. Sie haben die Aufgabe, ihr Können in der Eremitage und im Hofgarten zu zeigen. "Sounds nice. Let's get this done" (Hört sich gut an. Gehen wir's an.) sagt Nico von Lerchenfeld in die Kamera.

In der Eremitage und im Hofgarten: Das Video von O'Neill auf Youtube

Seit Anfang der Woche ist das Video nach eigener Aussage auch der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung bekannt. Die Behörde ist - wie der Name sagt - für öffentliche Schlösser, Gewässer und Parks in Bayern zuständig. Auf Kurier-Anfrage reagiert Sprecherin Franziska Hölzle verwundert über die Aktion der Wakeboarder. Bei der Verwaltung habe niemand nach einer Genehmigung gefragt. Und die sei definitiv notwendig, um so etwas durchzuziehen. Alles, was über die übliche private Nutzung der Parks als Freizeitgelände hinaus gehe, müsse natürlich genehmigt werden.

"Vielleicht sind wir da auch ein wenig naiv rangegangen."

Jeder Antrag werde nach der Parkordnung geprüft - und genehmigt oder eben nicht. "Manchmal steht auch der Naturschutz im Weg", sagt Hölzle. In den flachen Gewässern im Hofgarten und der Eremitage leben Fische, die durch ein durch das Wasser pflügendes Wakeboard gestört werden könnten. "Die Parkordnung muss eingehalten werden", macht Hölzle klar. Schwer mache es die Behörde einem Antragsteller nicht. Alle notwendigen Antragsforumlare seien auf der Homepage der Verwaltung abrufbar.

Einer, der am Videodreh beteiligt war, sagt auf Kurier-Nachfrage, man habe die ganze Angelegenheit gar nicht so ernst gesehen. "Vielleicht sind wir da auch ein wenig naiv rangegangen." Es seien mehrere Drehs auf Parkgewässern geplant gewesen. An einem Drehort sei ein freundlicher Mitarbeiter auf die Filmcrew zugekommen und habe darauf hingewiesen, dass sie eine Genehmigung benötigten. "Da haben wir die ganze Sache auch sofort abgebrochen." Er betont: Auch dort, wo man zuvor gedreht habe, habe mein eine leise Elektrowinde benutzt. Und: "Wir haben keinen Krach und nichts kaputt gemacht."

Das Netz feiert das Video

Dass sie eigentlich eine Genehmigung bräuchten aber keine haben, ist offenbar mindestens einem Protagonisten des Videos klar. Etwa bei Minute 2:05 sagt einer der Teilnehmer: "We are not supposed to be here. So we're trying to make it as in and out as we can." Frei übersetzt heißt das so viel wie: "Wir wissen, dass wir das hier nicht dürfen. Also machen wir es schnell." Coole Musik. Ab geht's.

Zuerst tauchten Ausschnitte des Videos auf Nachrichtenplattformen im Internet auf. Man sieht nur die Fahrer auf dem Wasser. Welt-Online und N24-Online feierten die Aktion. Über die Hintergründe machte sich offenbar niemand Gedanken. Einzelne Nutzer sozialer Netzwerke spekulierten noch, ob die Bilder echt sind. Aber auch bei der Schlösser- und Seenverwaltung ging man schnell davon aus, dass es sich nicht um einen gut gemachten Fake handelt.

Schlösser- und Seenverwaltung denkt über weitere Schritte nach

Hätten die Macher des Videos einen Antrag auf Genehmigung gestellt, "wäre dieser geprüft worden, wie jeder andere auch", sagt Franziska Hölzle. Aber da dieser nicht vorlag, kann sie nur vorsichtig einschätzen, dass ein Antrag auf ein solches Video wahrscheinlich nach der Parkordnung nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. "Es geht da um einen respektvollen Umgang mit dem Gartendenkmal", sagt sie. Die Schlösser- und Seenverwaltung überlegt noch, weitere Schritte gegen den nicht genehmigten Videodreh zu ergreifen.

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