Wahlwerbung: Wer, wie, was?

Von Andrea Pauly
Für die Plakatierung der Werbeflächen in Bayreuth gibt es feste Regeln, an die sich alle Parteien halten müssen. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Es ist noch eine Weile hin bis zur Bundestagswahl am 24. September. Doch schon jetzt befasst sich die Stadt Bayreuth damit, wie und wo die Parteien Werbung für sich und ihre Kandidaten machen dürfen.

 
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Denn es liegen bereits Anfragen zu dem Thema bei der Stadt vor, wie Stadtdirektor Ulrich Pfeifer im Ältestenausschuss am Montag berichtete. Erst Ende Juli läuft die Frist ab, in der Wahlvorschläge eingereicht werden können. Weil die übliche Parteienvereinbarung dann erst im August möglich wäre, hat die Verwaltung eine Richtlinie entworfen, die laut Pfeifer nahezu wortgleich mit jener aus dem Jahr 2013 ist. Die Entscheidung über diese Richtlinie fällt der Stadtrat, der Ältestenrat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen.

Infostände

Ab sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Parteien Infostände betreiben, bis zu 20 Termine in der Fußgängerzone sind gebührenfrei, darüber hinaus erhebt die Verwaltung Gebühren. „Der Zeitraum von sechs Wochen bezieht sich aber nur auf die Gebührenfreiheit, die Parteien dürfen auch jetzt schon werben“, betonte Pfeifer.

Für Infobusse oder größere Info-Mobile steht der La-Spezia-Platz zur Verfügung, in der Fußgängerzone sind sie nicht erlaubt. Normale Infostände dürfen laut Richtlinie beispielsweise auf dem Stadtparkett, vor der Spitalkirche oder am Sternplatz stehen. Die Parteien dürfen Handzettel verteilen, diese aber nicht an Autos anbringen.

Plakate

Auf den 40 Sondertafeln der Stadt dürfen die Parteien ihre Wahlwerbung entsprechend der Folge auf dem Wahlzettel befestigen. Plakate von maximal zwölf Parteien haben Platz auf den Wänden. Vor vier Jahren waren es pro Partei drei DIN-A1-Plakate. Die Plakatierung ist der Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH vorbehalten. In den letzten sechs Wochen vor der Wahl sind bis zu 50 Plakate bis zu einer Größe von DIN-A0 erlaubt. Der Wittelsbacherring, der ZOH und die Fußgängerzone sind freizuhalten. Bei der Anbringung müssen die Parteien beispielsweise darauf achten, dass die Wahlwerbung nirgends die Sicht versperrt. Dabei hätten sich die Plakatierer in den vergangenen Jahren immer vorbildlich verhalten, sagte Pfeifer. Spätestens eine Woche nach der Wahl muss die Werbung aber wieder weg sein.

Veranstaltungen

Für Wahlveranstaltungen stehen die Rotmainhalle und die Oberfrankenhalle zur Verfügung. Unter freiem Himmel dürfen die Parteien auch die Metropoltreppen, die Schlossterrassen und den La-Spezia-Platz sowie den Vorplatz der Rotmainhalle nutzen. Wer im Ehrenhof vor dem Schloss Wahlveranstaltungen plant, muss dafür die Genehmigung des Finanzamtes einholen - denn Grundstückseigentümer ist das Land. Der Platz vor dem Rathaus steht nicht bereit.

Was neu ist

In den letzten sechs Wochen vor der Wahl darf jede Partei drei mobile Großflächen aufstellen. Die Stellflächen sind mit der Verwaltung abzustimmen.

Was nicht erlaubt ist

Nicht zugelassen sind Wahlwerbung aus Autos mit Lautsprechern, Plakate oder Banner in Schaufenstern (außer denen der Parteibüros), an Wohn- und Geschäftshäusern, an Bäumen, Brückengeländern oder Gartenzäunen.

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