Wahlwerbung: Gleiche Chancen für alle

Von
Der Ältestenausschuss des Stadtrats hat den Wunsch der Grünen abgelehnt, den Zeitraum der Plakatierung für die anstehende Landtags- und Bezirkstagswahl von sechs auf acht Wochen vor der Wahl auszudehnen. ⋌Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Die letzte Wahl im Kopf, die nächste vor der Brust: Der Ältestenausschuss des Stadtrats hat jetzt leichte redaktionelle Änderungen an den Regeln für die Plakatierung für die anstehende Landtags- und Bezirkstagswahl vorgenommen. Durchgefallen ist der Wunsch der Grünen, den Zeitraum von sechs auf acht Wochen vor der Wahl auszudehnen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Parteien scheinen schon in den Startlöchern zu stehen: Am 14. Oktober steht die Landtags- und Bezirkstagswahl an. Nachdem es jedoch bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst einige Ausreißer gegeben hatte, weil eine Gruppierung - die AfD, was jedoch bei der Sitzung im Ältestenausschuss keiner konkret ansprach - im Enspurt vor dem Wahltermin beim Plakatieren übers Ziel hinausgeschossen war, sollten schon jetzt, ein halbes Jahr vor der Wahl, die Regeln festgezurrt werden.

Einige Änderungen empfohlen

Wie der berufsmäßige Stadtrat und Rechtsreferent Ulrich Pfeifer sagte, habe Sabine Steininger für die Richtlinie der Stadt Bayreuth "einige Änderungen empfohlen". Die tiefgreifendste: Neben der Nennung eines Stichtags für den Beginn der Plakatierung eine Ausweitung auf einen Zeitraum von sechs auf acht Wochen vor der Wahl. Damit hätten die Parteien bereits am 20. August beginnen können. Hätten. Denn dieser Wunsch fiel denkbar knapp mit acht Gegenstimmen bei 14 Anwesenden durch. Michael Hohl (CSU) hatte gesagt, "ohne mit der Fraktion schon darüber gesprochen zu haben: sechs Wochen reichen eigentlich. Außerdem wären wir am 20. August noch in der Festspielzeit, da muss man nicht unbedingt politisch werben". Ähnlich sah das auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Bauske: Es mache "keinen großen Sinn, von sechs auf acht Wochen auszuweiten". Während Ernst-Rüdiger Kettel bei diesem Punkt sagte, er "könne auch mit acht Wochen" Wahlkampf in Bayreuth leben.

Konkreter wird die Richtlinie in einem weiteren Punkt: Es bleibt zum einen bei der Vorgabe, dass jede Partei oder politische Gruppierung 50 Plakate im Stadtgebiet aufstellen oder aufhängen darf - in einem maximalen Format der Größe Din A 0. Und zwar zusätzlich zu den je drei mobilen Großflächen und den Plakatwänden, von denen 40 zur Verfügung stehen und auf denen je maximal zwölf Parteien mit Plakaten vertreten sein können, wie es in der Richtlinie heißt. Allerdings folgte der Ältestenausschuss in seinem einstimmigen Gutachten für den Stadtrat dem Vorschlag von Pfeifer, die Regelung zu ändern: Statt wie bisher "innerhalb des Hohenzollern- und Wittelsbacherringes", wie es in der Richtlinie heißt, Wahlwerbung nicht zu erlauben - was zu Irritationen geführt hatte - werde es künftig "einen beiligenden Lageplan" geben, der eine Plakatierung regle, sagte Pfeifer.

Es bleibt bei 50 Plakaten

Nicht gerüttelt wird bei der Landtags- und Bezirkstagswahl an der Anzahl der Plakate: Es bleibt bei den 50 Plakaten, auch wenn hier die Meinung der Ausschussmitglieder durchaus auseinander gedriftet war. Wie Sabine Steininger sagte, sei es ihr bei ihren Änderungswünschen nicht darum gegangen, "die Sache restriktiver zu machen", sondern "um eine Klarstellung. Und darum, dass alle die gleichen Chancen haben".

Autor

Bilder