Die Stimmen für zwei FWG-Gemeinderatskandidaten werden nicht gewertet Wahlanfechtung in Fichtelberg zurückgewiesen

Von Andreas Gewinner
Eine Wahl wird ausgezählt. Die Stimmen für zwei Fichtelberger Gemeinderatskandidaten werden nicht gewertet. Diese Entscheidung der Wahlkommission hat das Landratsamt nun bestätigt. Foto: Archiv/Ritter Foto: red

Das Landratsamt hat die Wahlanfechtung der Freien Wähler abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass die Gemeinderatsstimmen für FWG-Bürgermeisterkandidaten Stephan Müller und für Stefanie Mader nicht gewertet werden.

 
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Hätte die Wahlanfechtung Erfolg gehabt, hätten die Freien Wähler im neuen Gemeinderat auf Kosten der CSU einen Sitz hinzubekommen. Insgesamt 6262 Gemeinderatsstimmen hatten die Freien Wähler am 16. März bekommen, 633 wurden von der Fichtelberger Wahlkommission abgezogen. Dieses Vorgehen hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt nun bestätigt

Der Hintergrund: Müller und Mader haben ihren ersten Wohnsitz in Mehlmeisel. Voraussetzung für das passive Gemeinderatswahlrecht (also die Möglichkeit, in den Gemeinderat gewählt zu werden) ist es, einen Wohnsitz im Ort zu haben. Das muss nicht der erste Wohnsitz sein. Aber die schlichte Meldung eines Zweitwohnsitzes reicht eben auch nicht. „Es muss eine gewisse regelmäßige Benutzung gegeben sein, der Gemeldete muss sich zumindest einige Stunden in der Woche in der Zweitwohnung aufhalten“, erläutert Gernot Geyer, Fachbereichsleiter Kommunales im Landratsamt.

Müller war seit vergangenen August unter der Adresse des damaligen FWG-Gemeinderats Franz Leichtl gemeldet. Die Recherchen im Zuge der Wahlanfechtung hätten aber ergeben, dass sich Müller praktisch nie dort aufgehalte habe und nicht mal einen Wohnungsschlüssel hatte. Dass beide zunächst als wählbar eingestuft worden waren und der Wahlvorschlag inklusive Müller und Mader zugelassen worden war, war korrekt: Geprüft wird dafür nur, ob die Meldung vorliegt, nicht aber, ob die Wohnung auch genutzt wird. Dass dies nicht der Fall war, wurde erst nach Zulassung des Wahlvorschlags bekannt. Stimmen für eine nicht wählbare Person sind ungültig, sagt das Gesetz. Nur wenn ein Kandidat nachträglich die Wählbarkeit verliert (zum Beispiel, weil er wegzieht), werden seine Stimmen bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Doch dieser Fall sei hier nicht gegeben, „das ist eindeutig und klar geregelt“, so Geyer.

Gemeindewahlleiterin Christine Fröhlich hatte Hinweise von Fichtelbergern bekommen, die nie Licht hinter Müllers Fenstern am Hasenberg sahen. Aber auch von Franz Leichtl selbst, der auf einmal für mehr Bewohner unter seiner Adresse Müllgebühr zahlen sollte. Leichtl selbst war es auch gewesen, der bei einem Strategietreffen vor der Wahl seine Gruppierungskollegen mit der Auskunft überraschte, das Müller bei ihm längst mit Zweitwohnsitz gemeldet sei und deswegen auch auf die Gemeinderatsliste könne: „Da macht Euch mal keine Sorgen, mein Stephan hat ja einen Zweitwohnsitz in der Hasenbergstraße 7a“. So ist es festgehalten in einer eidesstattlichen Versicherung von Gert Roderer, Rudolf Elvers, Stephan Müller und Sigurd Zapf über den Verlauf dieses Treffens.

Die Freien Wähler haben ihre Wahlanfechtung unter anderem damit begründet, dass der Wahlkommission diese eidesstattliche Versicherung nicht vorgelege habe, als sie entschied, die Stimmen für Müller und Mader nicht zu werten.

Spielt keine Rolle, so das Landratsamt. Weil es nicht den Kern der Sache berührt. Und der ist nicht die formale Meldung, die unbestritten ist. Sondern die Tatsache, dass die Zweitwohnung nie als solche benutzt wurde. Diese Tatsache hätten Recherchen bei allen Beteiligten bestätigt, so Geyer: „Die Gemeindewahlleiterin hat ihren Job korrekt gemacht, auch dem Wahlausschuss ist nichts vorzuwerfen.“

Für Gert Roderer ist die Sache noch nicht beendet: „Leider wurden unsere eidesstattlichen Versicherungen nicht in dem Maße gewürdigt, wie wir es uns erhofft hatten. Wir werden den schriftlichen Bescheid gründlich erörtern und innerhalb der Frist von einem Monat eine mögliche Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth prüfen.“

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