Müller war seit vergangenen August unter der Adresse des damaligen FWG-Gemeinderats Franz Leichtl gemeldet. Die Recherchen im Zuge der Wahlanfechtung hätten aber ergeben, dass sich Müller praktisch nie dort aufgehalte habe und nicht mal einen Wohnungsschlüssel hatte. Dass beide zunächst als wählbar eingestuft worden waren und der Wahlvorschlag inklusive Müller und Mader zugelassen worden war, war korrekt: Geprüft wird dafür nur, ob die Meldung vorliegt, nicht aber, ob die Wohnung auch genutzt wird. Dass dies nicht der Fall war, wurde erst nach Zulassung des Wahlvorschlags bekannt. Stimmen für eine nicht wählbare Person sind ungültig, sagt das Gesetz. Nur wenn ein Kandidat nachträglich die Wählbarkeit verliert (zum Beispiel, weil er wegzieht), werden seine Stimmen bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Doch dieser Fall sei hier nicht gegeben, „das ist eindeutig und klar geregelt“, so Geyer.