Haben die Wagners bei den Festspielen als Familie noch etwas zu sagen? Und wenn ja, wie viel? Der Versuch, zwischen den klagenden Wieland-Erben einerseits sowie Stiftung und Festspiele-GmbH andererseits eine gütliche Einigung im Streit um den Mietvertrag für das Festspielhaus herbeizuführen, scheiterte vor gut sechs Wochen am Landgericht in Bayreuth. Am 17. November hätte die Entscheidung in dem Zivilverfahren um den Mietvertrag verkündet werden sollen. Hätte, wie gesagt, denn – das Gericht gibt den streitenden Parteien nun nochmals eine Gelegenheit zur Einigung, wie Landgerichtssprecher Clemens Haseloff gestern auf Anfrage des Nordbayerischen Kuriers sagte: „Es gibt ja noch die Möglichkeit, dass sich die Parteien einig werden.“ Der Termin sei daher auf den 15. Dezember verschoben worden.

Das Verfahren haben die Kinder und Erben Wieland Wagners – Nike, Daphne und Wolf Siegfried – angestrengt. Wielands Schwester Verena Lafferentz hat sich der Klage gegen die Richard-Wagner-Stiftung und die Festspiele-GmbH angeschlossen.

Worum es geht?

Die Materie ist so kompliziert wie nur irgendeine Angelegenheit in Bayreuth. Im Kern geht es darum, wie viel Einfluss die Richard-Wagner-Stiftung in Zukunft noch bei den Festspielen haben soll. Im Zentrum steht das Festspielhaus, das quasi den einzigen Besitz der Stiftung darstellt. Im wesentlichen generiert die Richard-Wagner-Stiftung ihre Einnahmen über die Vermietung des Festspielhauses an die Festspiele-GmbH. Und natürlich möchte die Stiftung mitreden, wer sich da einmietet, sie möchte (wie in der Satzung) festgelegt, mitbestimmen, wer die Festspiele leitet. Kurz gesagt: An den Mietvertrag ist die Entscheidung über die Festspielleitung gekoppelt.

Durch den langfristigen Mietvertrag bis 2040, der vor zwei Jahren in der Regierung von Oberfranken unterzeichnet wurde, kann die Stiftung und damit die Familie Wagner ihre Rechte nicht mehr wirksam ausüben. Vertreter von Bund und Freistaat Bayern hatten das Zustandekommen dieses Vertrags zur Bedingung gemacht, ihren zugesagten Anteil von je zehn Millionen Euro für die Festspielhaus-Sanierung freizugeben. Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberfranken hatte Bedenken geäußert, die Bayerische Stiftungsaufsicht aber dann doch den Weg zum Mietvertrag freigemacht.

Was, wenn der Vertrag platzt?

Was, wenn es keine gütliche Einigung geben und das Gericht den Mietvertrag für nichtig erklären sollte? Die reelle Chance dafür besteht. Denn auf einem Zusatz zum Mietvertrag fehlt eine Unterschrift - wie man hört, die von Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe, Geschäftsführerin der Stiftung. Erben-Anwalt Gregor Gysi hatte deswegen die Möglichkeit eines "schwebend unwirksamen Vertrags" in den Raum gestellt. Merk-Erbe will während der laufenden Gespräche nichts dazu sagen.

Dafür äußert sich Ministerialdrigent Toni Schmid, Vertreter des Freistaats in den diversen Gremien. "Sollte der Vertrag für ungültig erklärt werden, schreiben wir dem Richter einen Brief, dass er die Sanierungskosten übernehmen soll." Galliger Humor. Und eine Warnung. Schmid: „Wenn ich so viel Geld investiere, möchte ich Sicherheit haben.“ Es gehe schließlich um die Verantwortung gegenüber dem Geld des Steuerzahlers.