Vor drei Jahren ertrank Vanessa

Die Achtjährige ertrank bei einem Badeausflug im Himmelkroner Freibad. Die Mutter kämpft dafür, dass die Verantwortlichen vor Gericht kommen. Foto: red Foto: red

Am 28. Juli 2014 ist für eine Mutter eine Welt zusammengebrochen. Ihre Tochter ertrank im Himmelkroner Freibad. Seit drei Jahren wartet Ruslana Koska nun schon darauf, dass sich die Aufsichtspersonen vor Gericht verantworten.

 
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Doch immer noch steht kein Termin für eine Hauptverhandlung fest. Dabei kämpfte die Mutter, deren Kind wenige Tage nach dem Badeunglück im Krankenhaus starb, unermüdlich im Namen ihrer Tochter Vanessa für Gerechtigkeit. Erst gegen die Staatsanwaltschaft Bayreuth, die ihre Ermittlungen zuerst einstellte und von einem tragischen Unfall ausging. Dann gegen ein Strafbefehlsverfahren. Dass die Ermittlungen überhaupt erneut aufgenommen wurden, ist auf das Oberlandesgericht Bamberg zurückzuführen. Die Mutter hatte dies in einem Klageerzwingungsverfahren mit ihrem Anwalt durchgesetzt.

Erneute Verzögerung

"Wir befinden uns noch immer im Zwischenverfahren", teilt ihr Anwalt Gert Lowack auf Nachfrage mit. Das Amtsgericht in Kulmbach habe signalisiert, dass das Hauptverfahren eröffnet und die Hauptverhandlung beginnen könnte. Aber ein Angeschuldigter habe angeführt, nicht verhandlungsfähig zu sein. "Ich sehe darin eine unnötige Verzögerung zulasten von Frau Koska", stellte Lowack fest. Das Kulmbacher Amtsgericht teilte auf Anfrage mit, die Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen müsse noch überprüft werden. Deshalb könne noch kein Verhandlungstermin genannt werden. Sollte er länger nicht verhandlungsfähig sein, könnte sein Verfahren von dem anderen abgetrennt werden. Bis das Gutachten über die Verfassung des Mannes erstellt ist, können wieder einige Wochen vergehen.

Ermüdender Kampf

"Ich verstehe nicht, warum das alles so lange dauert", sagt Ruslana Koska verzweifelt. "Wie lange soll ich noch warten? Fünf, zehn Jahre oder noch mehr?" Ihr gehe es seit dem Tod ihrer Tochter auch psychisch nicht besonders gut. "Wer fragt, wie es mir geht?" Auch sie habe der verzweifelte Kampf um Gerechtigkeit für ihr Kind krank gemacht, sagt sie und klingt erschöpft. "Ich befinde mich immerzu in der Warteschleife. Und im Moment kann ich wieder nichts machen." Seit drei Jahren klopfe sie an sämtliche Türen der Justiz und finde kein Gehör. In Hof habe sich ein ähnlicher Unfall ereignet und das Gericht habe längst ein Urteil gesprochen.

Ähnlicher Badeunfall in Hof

Im Hofer Freibad war vor einem Jahr ein achtjähriger Junge im Spaßbecken ertrunken. Der Junge erzählte, er könne schwimmen und hatte in der Schule einen Schwimmkurs gemacht. Trotzdem konnte er sich wohl nur gerade so über Wasser halten. Obwohl es die Betreuerin untersagt hatte, ging er ins tiefe Wasser. Als sein im Wasser treibender Körper gefunden wurde, kam alle Hilfe zu spät. Er starb in der Uni-Klinik Erlangen an den Folgen des Sauerstoffmangels, den sein Gehirn erlitten hatte.

Vorwurf: Fahrlässige Tötung

Ähnlich war es bei dem Mädchen Vanessa Koska, die nicht schwimmen konnte, aber ins tiefe Becken gegangen war. Auch sie trieb einige Zeit im Wasser, bis sie entdeckt wurde. Auch sie konnte von den Rettungskräften nicht wiederbelebt werden und starb im Klinikum Bayreuth, weil der Sauerstoffmangel im Gehirn irreversible Schäden verursacht hatte. Die Betreuerin der Hofer Schülergruppe wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Wegen derselben Straftat klagt die Staatsanwaltschaft eine der Betreuerinnen der Himmelkroner Kindergruppe und die damalige Badeaufsicht an.

Betreuerin erhielt Bewährungsstrafe

Der Hofer Richter war zu dem Schluss gekommen, dass nicht nur der Junge seine Schwimmfähigkeit überschätzt hatte, sondern die Betreuerin der Diakonie ebenfalls alleine mit der Gruppe überfordert gewesen sei. Die Nichtschwimmer hätten Schwimmhilfen tragen müssen. Letztlich hatte das Schöffengericht die Kinderpflegerin zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

"1000 unbeantwortete Fragen"

Ruslana Koska muss aber immer noch auf einen Strafprozess warten. "Ich habe noch 1000 Fragen, auch an die Gemeinde, die das Schwimmbad betreibt. Denn anderen Kindern hätte das genauso passieren können." Deshalb wolle sie ein Urteil von einem deutschen Gericht. Die Frau, die mittlerweile nicht mehr in Himmelkron wohnt, stammt aus der Ukraine. Von Vanessas Vater lebt sie getrennt. "Das ist jetzt allein meine Sache."

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