Das war bewiesenermaßen falsch, weshalb noch im Gerichtssaal ein Haftbefehl wegen Meineids gegen ihn erlassen wurde und er direkt nach St. Georgen gebracht wurde. Er und die zwei erwachsenen Täter wurden zu jeweils drei Monaten Haft verurteilt. Darüber hinaus wurden sie allesamt fristlos bei ihren Arbeitsstellen entlassen und mussten mit einer Ausweisung aus Deutschland rechnen.
In derselben Ausgabe berichtete der Kurier vom Beschluss im Bauausschuss, endgültig alle Bäume an der Königsallee zu fällen. Ein Großteil der Bäume hatte bereits gefällt werden müssen. Nun hatte eine Ortsbesichtigung ergeben, dass auch die Wurzeln der noch verbliebenen Bäume durch die Verlegung von Postkabeln und Kanalbau in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Oberbürgermeister Hans Walter Wild war der einzige, der gegen die Fällung dieser Bäume stimmte.
Kein Geld für Wiederaufforstung
Für die gleichzeitig beschlossene Wiederaufforstung sah es mau aus: Im damaligen Haushalt der Stadt war dafür überhaupt kein Etat vorgesehen. Auf neue Bäume an der Königsallee würde man also noch eine Weile warten müssen.
Des Weiteren berichtete der Kurier davon, dass die Regierung von Oberfranken ihren Segen für die „Tagesheimstätte für das behinderte Kind“ in St. Georgen gegeben hatte. Damit übernahm der Staat den Hauptanteil der Kosten dieser wichtigen Einrichtung. Diese wurde auch unbenannt, sodass sie alle Möglichkeiten nach dem damaligen Sonderschulgesetz ausschöpfen konnte.