Oliver N. will Versailler Vertrag unterzeichnen
Schon der Gang in den Gerichtssaal war eine Groteske. Der Angeklagte wollte beim Betreten des Gerichtsgebäudes die übliche Durchsuchung verweigern. Wutgeladen betrat er den Saal. Ständig stand er während der Verhandlung auf, schleppte Papiere zwischen der Anklagebank, dem Richter und der Staatsanwältin hin und her.
Mal erzählte er etwas vom Versailler Vertrag, den Deutschland nie rechtskräftig unterzeichnet habe. Er, Oliver N., nachgewiesenermaßen ein Arier, sei nach Genf gefahren, um die Unterzeichnung nachzuholen. Dann wollte er in der Verhandlung beantragen, dass deutsche Volk möge sich eine neue Verfassung geben. Im nächsten Moment erzählte er von einem Pädophilenring, dem er auf den Schlichen sei.
Oberstaatsanwältin hat den schwersten Stand
Den schwersten Stand in der Verhandlung hatte Staatsanwältin Krause. Während Oliver N. den Ausführungen des Richters noch einigermaßen folgte, fiel er der Staatsanwältin ständig ins Wort, wurde laut, brüllte sie sogar zuweilen an. Geduldig versuchte der Richter dennoch weiter, die Motive des Angeklagten zu ergründen, fragte ihn: „Warum zweifeln Sie den Holocaust an?“ Die Antwort von Oliver N.: „Weil’s halt irgendeiner machen muss.“
Am Ende beantragte Juliane Krause zehn Monate Haft für Oliver N. wegen Volksverhetzung. Der Richter schickte den Angeklagten für fünf Monate in den Knast. „Ich kenne Sie halt“, begründete er das vergleichsweise milde Urteil. „Sie sind ein Gefangener Ihrer eigenen Gedanken.“ Käsbohrer wird Oliver N. wohl schon bald wieder sehen.