Volksverhetzung: "Reichsbürger" in Haft

Von Moritz Kircher
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Was geht im Kopf eines Menschen vor, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet und der behauptet, Nazideutschland habe keinen Massenmord an den europäischen Juden begangen? Amtsrichter Stefan Käsbohrer gab sich alle Mühe, die Gedankenwelt von Oliver N. zu ergründen. Er versuchte es vor seinem Urteil wegen Volksverhetzung mit Engelsgeduld, drang aber nicht zu Oliver N. durch.

 
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Oliver N. hat am 12. September eine E-Mail an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Dutzende Medien geschrieben, mit der Aufforderung, die Kanzlerin solle sechs Millionen Leichensäcke bestellen und nachholen, was in Deutschland nie geschehen sei: der Massenmord an den Juden. So stand es in der Anklage von Oberstaatsanwältin Juliane Krause. In der Gerichtsverhandlung am Donnerstag leugnete der 50-jährige Bayreuther nicht, die E-Mail verfasst zu haben und wiederholte seine Behauptung in der Verhandlung mehrmals.

Das nächste Kapitel: versuchte Erpressung

Schnell wurde klar, dass das nur eine weitere Etappe in einer langen Reihe von Straftaten ist, die sich der Bayreuther schon hat zu Schulden kommen lassen. Minutenlang verlas der Richter vor dem Urteil das Vorstrafenregister von Oliver N.: Körperverletzung, zigfache Beleidigung, Besitz verbotener Waffen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Erpressung, Urkundenfälschung und versuchter Betrug. Und jetzt auch noch Volksverhetzung.

Das nächste Kapitel bahnt sich schon an. Der Gerichtsverhandlung waren drei Polizisten in zivil gefolgt, die Oliver N. direkt nach der Verhandlung Handschellen anlegten und ihm einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung unter die Nase hielten. Es geht offenbar um eine weitere versuchte Erpressung.

"An Einfühlsamkeit und Geduld kaum zu übertreffen."

Oliver N., wie immer unbeeindruckt von der Staatsgewalt, der der „Reichsbürger“ jegliche Legitimation abspricht, fing sofort wieder Diskussionen an und rief nach seinem Pflichtverteidiger Johannes Driendl. Den hatte er wenige Minuten zuvor noch als Rechtsbeistand ablehnen wollen, weil Driendl seine Interessen nicht wahre.

In seinem Plädoyer hatte Driendl um ein mildes Urteil für seinen Mandanten gebeten. Und er bedankte sich beim Richter. „Das Gericht ist an Einfühlsamkeit und Geduld kaum zu übertreffen.“ Eine Einschätzung, die im Gerichtssaal wahrscheinlich jeder teilte – mit Ausnahme von Oliver N.

Oliver N. will Versailler Vertrag unterzeichnen

Schon der Gang in den Gerichtssaal war eine Groteske. Der Angeklagte wollte beim Betreten des Gerichtsgebäudes die übliche Durchsuchung verweigern. Wutgeladen betrat er den Saal. Ständig stand er während der Verhandlung auf, schleppte Papiere zwischen der Anklagebank, dem Richter und der Staatsanwältin hin und her.

Mal erzählte er etwas vom Versailler Vertrag, den Deutschland nie rechtskräftig unterzeichnet habe. Er, Oliver N., nachgewiesenermaßen ein Arier, sei nach Genf gefahren, um die Unterzeichnung nachzuholen. Dann wollte er in der Verhandlung beantragen, dass deutsche Volk möge sich eine neue Verfassung geben. Im nächsten Moment erzählte er von einem Pädophilenring, dem er auf den Schlichen sei.

Oberstaatsanwältin hat den schwersten Stand

Den schwersten Stand in der Verhandlung hatte Staatsanwältin Krause. Während Oliver N. den Ausführungen des Richters noch einigermaßen folgte, fiel er der Staatsanwältin ständig ins Wort, wurde laut, brüllte sie sogar zuweilen an. Geduldig versuchte der Richter dennoch weiter, die Motive des Angeklagten zu ergründen, fragte ihn: „Warum zweifeln Sie den Holocaust an?“ Die Antwort von Oliver N.: „Weil’s halt irgendeiner machen muss.“

Am Ende beantragte Juliane Krause zehn Monate Haft für Oliver N. wegen Volksverhetzung. Der Richter schickte den Angeklagten für fünf Monate in den Knast. „Ich kenne Sie halt“, begründete er das vergleichsweise milde Urteil. „Sie sind ein Gefangener Ihrer eigenen Gedanken.“ Käsbohrer wird Oliver N. wohl schon bald wieder sehen.

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