Baustellen verschärfen die Verkehrssituation zusätzlich Volksfest: So soll der Verkehr fließen

Von Christina Holzinger
 Foto: red

Aufgrund des Volksfestumzuges am Freitag wird es im Bereich der Innenstadt zu mehreren Straßensperrungen kommen. Die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt rechnet zudem mit einem vermehrten Verkehrschaos aufgrund der Baustellen.

 
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Ab 16:30 Uhr: Aus Sicherheitsgründen wird die Kanzleistraße ab Beginn der Fußgängerzone gesperrt, weil der große Festumzug in der Fußgängerzone Maximilianstraße aufgestellt wird.

Ab 17:30 Uhr: Der Umzug setzt sich von der Fußgängerzone aus in Bewegung über den Sternplatz, die Richard-Wagner-Straße, Wieland-Wagner-Straße, Miedelstraße und Äußere Badstraße zum Volksfestplatz. Der Hohenzollernring wird im Kreuzungsbereich Wieland-Wagner-Straße für 30 Minuten gesperrt sein. Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth empfiehlt eine weiträumige Umfahrung des Bereichs.

Mit Beginn des Volksfestes: Die Äußere Badstraße wird ab der Miedelstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt sein. Nur noch Anwohner der Hübschstraße/Äußere Badstraße sind zufahrtberechtigt. Zudem wird ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße vorgeschrieben. Dieses Tempolimit soll dem Schutz der Anwohner und Volksfestbesucher dienen.

Parken während des Volksfestes: Gebührenpflichtig sind die Parkplätze Ecke Grünewaldstraße/Friedrich-Ebert-Straße, Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Äußere Badstraße (bei Kleingärten) sowie mit dem Parkplatz am Schulzentrum-Ost. Kostenlos geparkt werden kann bei der Staatlichen Berufsschule I, Staatliche Fachoberschule sowie im Bereich Schulzentrum-Ost, Albert-Schweitzer-Schule, Staatliche Berufsschule II und Jean-Paul-Schule/Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium.

Wolfgang Moder, Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei Bayreuth-Stadt, rechnet mit einer deutlichen Verschärfung der Verkehrssituation. „Wegen der Baustellen wird es auch mehr Behinderungen geben“, sagt er.

Polizei sowie Straßenverkehrsamt werden auch während der Volksfestzeit Parkverstöße konsequent ahnden und Fahrzeuge abschleppen lassen, wie die Stadt mitteilte. Dies betreffe besonders parkende Fahrzeuge auf Rettungswegen und Behindertenparkplätzen. Parken im absoluten Halteverbot wird mit 25 Euro Bußgeld bei einer Parkdauer von über einer Stunde geahndet. Autofahrer mit einer nachgewiesenen Behinderung zahlen 20 Euro Bußgeld.

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