Uni-Präsident Bormann: Stellen wären gefährdet Volksbegehren gegen Studiengebühren zugelassen

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Damit hatte kaum jemand gerechnet: Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen zugelassen. Nun müssen sich zehn Prozent der bayerischen Bürger in Unterschriftenlisten eintragen, damit es tatsächlich zum Volksentscheid kommen kann.

 
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Völlig überrascht von der Entscheidung der Münchner Richter zeigt sich auch Bayreuths Uni-Präsident Prof. Rüdiger Bormann, der vom Kurier über den Urteilsspruch informiert wird. Bormann: „Die Abschaffung oder Reduzierung der Studiengebühr hätte massive Auswirkungen auf die hohe Qualität des Studiums und der Lehre an der Universität Bayreuth.“ Und der Präsident fürchtet, dass der Erhalt der aus Studienbeiträgen finanzierten Stellen massiv gefährdet wäre.

Studiengebühren nur Durchlaufposten

Das Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Gerichtspräsident Karl Huber sagte jedoch bei der Urteilsverkündung: „Es steht nicht im Widerspruch zu Artikel 73 der bayerischen Verfassung.“ Der Artikel besagt, dass Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig sind. Die Studiengebühren sind Teil der Hochschulfinanzierung im Staatshaushalt. Huber begründete das Urteil damit, dass die Studiengebühren im Haushalt nur „Durchlaufposten“ seien.

Die Freien Wähler müssen nun das Volksbegehren organisieren. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will die vierzehntägige Eintragungsfrist entsprechend den gesetzlichen Regeln bis spätestens 19. November 2012 festsetzen. Diese beginnt frühestens acht und spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger, wie das Ministerium mitteilte. Das Volksbegehren würde somit im Januar oder Februar stattfinden.

roko/dpa/Symbolbild: pa

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